Welfenschatz im Fokus: Neue Zweifel an Eigentumsansprüchen!

Gemäldegalerie, Berlin, Deutschland - Der Welfenschatz, eine bedeutende Sammlung aus 44 Kunstwerken des Mittelalters, steht erneut im Fokus der Debatte um seinen rechtmäßigen Besitz. Diese kostbaren Gegenstände, darunter Armreliquiare, Kreuze und Heiligenbildnisse aus Gold, Silber, Perlmutt, Bergkristallen und Elfenbein, sind auf einen geschätzten Wert von mehreren hundert Millionen Euro beziffert. Aktuell sind sie in der Gemäldegalerie zu Berlin ausgestellt. Der Schatz gehört dem ältesten Fürstenhaus Europas, den Welfen, und wurde während der Zeit des Nationalsozialismus von jüdischen Kunsthändlern erworben, was zu massiven rechtlichen und moralischen Fragestellungen führt. Focus berichtet, dass aufgrund neuer Dokumente der Verdacht auf erneute Raubkunst aufkommt und die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) mit dem Druck konfrontiert wird, die Ansprüche von Nachfahren der vorherigen Eigentümer zu prüfen.
Die SPK befindet sich in einer Zwickmühle, da sie „konkurrierenden Ansprüchen mehrerer Antragsteller“ gegenübersteht. Die Klärung, ob die Verkaufsbedingungen in den 1930er Jahren unter Druck standen, ist dringend notwendig, bevor der Fall an die Beratende Kommission zur Rückgabe von NS-Raubgut übergeben werden kann. Die Zeit berichtet, dass diese Prüfung von der SPK als Voraussetzung gesehen wird, um verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen. Es gibt jedoch den Verdacht, dass die SPK das Verfahren möglicherweise verschleppt.
Historischer Kontext und frühere Entscheidungen
Der Welfenschatz wurde 1935 für 4,25 Millionen Reichsmark an die Dresdner Bank verkauft, die im Auftrag des preußischen Staates handelte. Am Ende des Zweiten Weltkriegs ging der Schatz in den Besitz der SPK über. Ein Gutachten aus dem Jahr 2014 stellte ursprünglich fest, dass der Verkauf nicht als „verfolgungsbedingt“ einzuordnen sei, jedoch wurden 2021 neue Dokumente veröffentlicht, die diese Aussagen infrage stellen. Die Beratende Kommission fordert die SPK auf, ihrer Pflicht zur Neubewertung des Falls nachzukommen. Die SPK hat signalisiert, dass sie bereit ist, einer Prüfung zuzustimmen, wenn die Ansprüche geklärt sind.
Dokumente aus dem Hessischen Staatsarchiv legen nahe, dass der Verkauf an die Dresdner Bank nicht freiwillig war. Insbesondere der Fall von Alice Koch, einer der jüdischen Miteigentümerinnen, wirft Fragen auf. Sie musste eine Reichsfluchtsteuer in Höhe von über einer Million Reichsmark zahlen, um 1935 aus Nazi-Deutschland auszureisen. Berichte zeigen, dass der Verkauf des Welfenschatzes unter Druck stattfand, um diese Steuer aufzubringen. LTO erläutert, dass die Unterscheidung zwischen freiwilligem und gezwungener Veräußerung von großer rechtlicher Bedeutung ist.
Zukunft und Forderungen
Seit 2008 erheben die jüdischen Erben Restitutionsansprüche, was ein langwieriges juristisches Tauziehen zur Folge hatte. Im Jahr 2023 wurde eine Klage der Nachfahren in den USA abgewiesen, was die Thematik weiter verkomplizierte. Der Wert des Schatzes wird von der SPK auf 100 Millionen Euro geschätzt, während die klagenden Erben einen Wert von 260 Millionen Euro angeben. Professor Hans-Jürgen Papier, Vorsitzender der Beratenden Kommission, hat die SPK dazu aufgefordert, die Verfahren zu beschleunigen, um eine gerechte Lösung zu finden.
Deutsche Gesetze zur Restitution sind bislang unzureichend, und es gibt kein rechtlich bindendes Restitutionsgesetz. Dennoch bekennt sich Deutschland zu den Prinzipien der Washingtoner Erklärung von 1998, die gerechte Lösungen für in der NS-Zeit geraubte Kunstwerke anstreben. Der Druck auf die SPK wächst, nicht nur von den Erben, sondern auch von der Öffentlichkeit, die eine transparente und gerechte Lösung für den Welfenschatz fordert.
Details | |
---|---|
Ort | Gemäldegalerie, Berlin, Deutschland |
Quellen |