Wahlzeit in Berlin: So sichern Sie sich Ihre Briefwahlunterlagen!

Berlin, Deutschland - Am Freitag, den 10. Januar 2025, hat das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) die Wählerverzeichnisse für die vorgezogene Bundestagswahl erstellt. Wahlberechtigt sind insgesamt 2.425.618 Bürgerinnen und Bürger in Berlin. Dies bedeutet einen Rückgang von etwas mehr als 30.000 Wahlberechtigten im Vergleich zur Bundestagswahl vom 26. September 2021. Bis zum Wahltag am 23. Februar 2025 könnte sich diese Zahl aufgrund von Streichungen und Neuaufnahmen in den Wählerverzeichnissen noch leicht verändern. Bis zum 2. Februar 2025 haben jene Personen, die nicht im Wählerverzeichnis stehen, die Möglichkeit, ihre Eintragung bei den zuständigen Bezirkswahlamt zu beantragen. Dies ist besonders wichtig für die Sicherstellung des Wahlrechts.
Nachdem die Wählerverzeichnisse erstellt wurden, beginnt am 13. Januar 2025 der Versand der Wahlbenachrichtigungen an die Wahlberechtigten. Diese werden im Zeitraum vom 14. Januar bis zum 1. Februar 2025 zugestellt. Der einfachste Weg zur Beantragung von Briefwahlunterlagen erfolgt über einen QR-Code, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu finden ist. Mit dem Scannen des QR-Codes sind die erforderlichen Daten im Onlineformular bereits eingetragen. Der Antrag muss danach nur noch bestätigt werden. Wahlberechtigte können jedoch auch ohne Wahlbenachrichtigung Briefwahl beantragen, entweder elektronisch über den Link auf der Webseite des Landeswahlleiters für Berlin oder informell schriftlich.
Fristen und Verfahren zur Briefwahl
Die Frist zur Beantragung der Briefwahlunterlagen endet am Freitag, den 21. Februar 2025, um 15 Uhr. Die Online-Antragstellung ist bis zum 18. Februar 2025 verfügbar. Interessierte sollten beachten, dass die Briefwahlunterlagen erst nach der Genehmigung der Wahlvorschläge am 30. Januar 2025 verschickt werden können. Daher ist der Versand der Briefwahlunterlagen für Anfang Februar 2025 geplant. Es wird empfohlen, die Unterlagen schnellstmöglich nach Erhalt auszufüllen und rechtzeitig an das zuständige Bezirkswahlamt zurückzusenden. Um Verzögerungen durch Postlaufzeiten zu vermeiden, wird angeraten, den roten Wahlbrief direkt im Bezirkswahlamt oder dessen Briefkasten abzugeben.
Wahlberechtigte, die am Wahltag verhindert sind, haben die Möglichkeit, in einer Briefwahlstelle ihres Bezirkes vor Ort zu wählen. Diese Briefwahlstellen bieten festgelegte Öffnungszeiten an: Vom 10. bis zum 20. Februar 2025 montags bis donnerstags von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr und am Samstag, den 15. Februar 2025, von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr. Am Freitag, den 21. Februar 2025, sind die Briefwahlstellen von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet. In einigen Bezirken könnten erweiterte Öffnungszeiten zur Verfügung stehen. Die genauen Zeiten sind in den Wahlbenachrichtigungen oder auf der Webseite des Landeswahlleiters für Berlin abrufbar.
Wichtige Informationen und Hinweise
Wer seine Stimme per Briefwahl abgeben möchte, sollte beachten, dass die Rücksendung der Briefwahlunterlagen bis spätestens zum Wahltag, dem 23. Februar 2025, um 18:00 Uhr beim zuständigen Bezirkswahlamt eingegangen sein muss. Wahlberechtigte, die ihre Unterlagen ins Ausland senden lassen, sollten bei der Antragstellung ebenfalls die Postlaufzeiten einkalkulieren. Um das Wahlgeheimnis zu wahren, ist es wichtig, dass die Wahlberechtigten für die Sicherheit der Unterlagen in ihrem persönlichen Bereich sorgen.
Für weitere Informationen zur bevorstehenden Wahl zum Deutschen Bundestag können Interessierte die offizielle Website unter www.berlin.de/wahlen besuchen oder den Landeswahlleiter auf den sozialen Medien, wie dem YouTube-Kanal oder dem Instagram-Kanal, folgen. Der Landeswahlleiter für Berlin und das Landeswahlamt stehen für Fragen und weitere Informationen jederzeit zur Verfügung.
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Ort | Berlin, Deutschland |
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