Aldi muss Dubai-Schokolade stoppen: Irreführung der Verbraucher!
Berlin, Deutschland - Vor einigen Wochen stand eine bestimmte Süßigkeit im Zentrum der Aufmerksamkeit in Deutschland: die Dubai-Schokolade. Diese beliebte Leckerei, bekannt für ihre Füllung aus Pistaziencreme und krossen Kadayif-Fäden, eroberte schnell die sozialen Netzwerke sowie die heimischen Küchen. Auch Handelsunternehmen und Cafés stellten schnell entsprechende Produkte in ihre Regale und auf ihre Menüs. Die überraschend hohe Nachfrage sorgte dafür, dass viele Verbraucher nach der begehrten Dubai-Schokolade suchten, die jedoch nur in limitierter Auflage erhältlich war. Doch nun musste die Discounterkette Aldi Süd ihre „Alyan Dubai Handmade Chocolate“ aus dem Programm nehmen, nachdem ein Unternehmer aus Brandenburg dagegen klagte.
Der Grund für die rechtlichen Schritte ist eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln, die bereits am 2. Januar 2025 erlassen wurde, aber erst kürzlich an die Öffentlichkeit gelangte. Laut dem Beschluss darf ein Produkt in Deutschland nur dann als Dubai-Schokolade bezeichnet werden, wenn es tatsächlich in Dubai hergestellt wurde oder einen entsprechenden Bezug zum Emirat hat. Die Schokolade von Aldi Süd, die in der Türkei produziert wird, erfüllte diese Auflagen nicht. Dies stellte auch Andreas Wilmers, der Geschäftsführer eines brandenburgischen Süßwarenimporteurs und Klageführer, fest. Er argumentierte, dass die Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ hierzu irreführend sei und der Verbraucher fälschlicherweise annehme, das Produkt komme tatsächlich aus Dubai.
Rechtsstreit um die Herkunft der Schokolade
Andreas Wilmers, der auch Dubai-Schokolade unter seiner Marke vertreibt, jubelte über den Erfolg seiner Klage. Das Gericht folgte seiner Auffassung, dass es sich bei „Dubai-Schokolade“ nicht nur um eine generische Bezeichnung, sondern um einen Herkunftsbegriff handelt. „Wer ‚Dubai‘ auf die Packung schreibt, muss sicherstellen, dass das Produkt tatsächlich aus Dubai kommt“, stellte Wilmers klar. Diese rechtliche Entscheidung könnte weitreichende Folgen für andere Anbieter haben, die ähnliche Produkte in Deutschland vertreiben möchten, darunter auch Lidl und Lindt, die ebenfalls entsprechende Abmahnungen erhalten haben.
Die Entscheidung des Kölner Landgerichts ist jedoch nicht nur für die betroffenen Firmen von Bedeutung. Sie wirft auch ein Licht auf die heikle Frage der Etikettierung und Rohstoffherkunft im Lebensmittelhandel. Das Gericht stellte fest, dass der Aufdruck „Ursprung: Türkei“ auf der Rückseite der Verpackung nicht ausreicht, um die Verbraucher über die Herkunft des Produkts aufzuklären, da die Schriftgröße zu klein sei, um eindeutig wahrnehmbar zu sein.
Folgen für den Markt und die Verbraucher
In den sozialen Medien hat die Dubai-Schokolade bereits hohe Wellen geschlagen, und Videos, die diese Süßigkeit vorstellen, haben Millionen von Aufrufen erzielt. Sie ist zu einem Statussymbol geworden, das selbst im Online-Handel zu exorbitanten Preisen wieder verkauft wird. Wilmers hat nicht nur gegen Aldi Süd, sondern auch gegen einen Schweizer Schokoladenhersteller rechtliche Schritte eingeleitet, der daraufhin seine Verpackung änderte. Zudem plant er, gegen einen weiteren deutschen Supermarkt vorzugehen, falls dieser ähnliche Produkte nicht vom Markt nehmen sollte.
Die rechtlichen Auseinandersetzungen werfen auch Fragen auf, was mit den zahlreichen Weihnachtsmarkt-Ständen und Cafés ist, die Dubai-Crepes, Dubai-Waffeln und andere Produkte anbieten, die sich auf das Rezept beziehen und nicht die Herkunft bezeichnen. Wilmers stellt klar, dass er nicht gegen kreative Rezepte vorgehen möchte, solange die Produkte klar deklariert sind und keine irreführenden Herkunftsnamen tragen.
Jedenfalls bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung in Deutschland entwickeln wird und ob ähnliche Fälle in Zukunft bessere Klarheit über die Herkunftsbezeichnungen im Süßwarenmarkt schaffen können. Die aktuelle Entscheidung könnte nicht nur für Aldi Süd, sondern für den gesamten Markt bedeutende Konsequenzen haben. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Kunden auf den Webseiten von Berlin Live und Barron’s.
Details | |
---|---|
Vorfall | Gerichtsurteil |
Ursache | Irreführung der Verbraucher |
Ort | Berlin, Deutschland |
Quellen |