Bürokratie-FREI-Tag: Hürden für Handwerksbetriebe endlich reduzieren!

Bürokratie-FREI-Tag am 21.03.2025: Ein Bericht zu Arbeitssicherheit und übertriebenen Vorschriften für kleine Betriebe.
Bürokratie-FREI-Tag am 21.03.2025: Ein Bericht zu Arbeitssicherheit und übertriebenen Vorschriften für kleine Betriebe. (Symbolbild/NAG Archiv)

Deutschland - Heute, am 21. März 2025, findet in Deutschland der Bürokratie-FREI-Tag statt. An diesem Tag widmet sich die Diskussion der überbordenden Bürokratie im Bereich Arbeitssicherheit, die insbesondere kleinere Handwerksbetriebe stark betrifft. Der langjährige Sicherheitsbeauftragte Hans Bollmann, der nun als Rentner auf diesem Gebiet aktiv ist, äußert in einem aktuellen Artikel von Focus seine Einschätzung zu den gesetzlichen Vorschriften der Arbeitssicherheit.

Nach Bollmanns Ansicht sind viele Vorschriften übertrieben und gehören dringend reformiert. In Deutschland sind etwa 550.000 Sicherheitsbeauftragte tätig, die teils auch in krisenhaften Situationen wie der Coronavirus-Pandemie eine sinnvolle Unterstützung darstellen. Sie sind dazu da, Arbeitskollegen über Arbeitsschutzfragen zu informieren, sicherheitsgerechtes Verhalten zu fördern und auf Gefahren hinzuweisen.

Die Rolle der Sicherheitsbeauftragten

In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten ist die Stellung eines Sicherheitsbeauftragten gesetzlich vorgeschrieben, wobei auch in kleineren Betrieben diese Rolle zunehmend anerkannt wird. Sicherheitsbeauftragte sind jedoch nicht für die Durchführung von Maßnahmen verantwortlich, sondern dienen als beratende und unterstützende Instanz. Ihr Merksatz lautet, gemäß Bollmann: „Tue das Notwendige, nicht das Mögliche, und schon gar nicht das Unmögliche.” Diese Sichtweise unterstreicht die Notwendigkeit, Prioritäten im Arbeitsschutz sinnvoll zu setzen.

Die Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten umfassen unter anderem die Überprüfung von Schutzvorrichtungen und persönlicher Schutzausrüstung, die Meldung von Sicherheitsmängeln an Vorgesetzte sowie die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen. Auch müssen Arbeitgeber im Homeoffice eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Angestellten wahrnehmen, was weitere Herausforderungen im Arbeitsschutz mit sich bringt.

Bürokratie und staatliche Überwachung

Die Überwachung des Arbeitsschutzes obliegt den staatlichen Behörden. Diese müssen sicherstellen, dass das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie die EU-Richtlinie 89/391/EWG eingehalten werden. Der Staat hat zum Ziel, Betriebsunfälle zu verhindern und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Die Regelungen zum Arbeitsschutz sollen eine Entschädigung und Rehabilitation von betroffenen Mitarbeitern sicherstellen (SGB VII).

Aktuell sind die Auflagen für dokumentarische Pflichten umfangreich. Sicherheitsmängel müssen stets lückenlos dokumentiert werden, was zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand führt. Die zuständigen Behörden sind verpflichtet, die Betriebe zu beraten und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu überwachen, was durch regelmäßige Inspektionen geschehen soll. Ab dem Jahr 2026 wird zudem eine Mindestbesichtigungsquote von 5% der Betriebe pro Jahr vorgesehen sein, um die Kontrolle der Arbeitssicherheit weiter zu optimieren. Diese Regelung ist in Gesetze im Internet niedergelegt.

Zusammenfassend zeigt sich, dass trotz der vielen Vorschriften und der Notwendigkeit zur Dokumentation eine Reform im Bereich der Bürokratie für den Arbeitsschutz dringend erforderlich ist. Die Stimmen der Sicherheitsbeauftragten und Experten wie Hans Bollmann erheben sich, um ein optimales Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Bürokratie herzustellen.

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Ort Deutschland
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