Cookies und Datenschutz: Neues EuGH-Urteil sorgt für Unsicherheit!

Erlangen, Deutschland - Am 17. April 2025 fand die Episode 24 der Serie „A Cup with the President“ an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg statt. In dieser Ausgabe war Prof. Dr. Lisa Handke zu Gast. Sie teilte Einblicke in ihren akademischen Werdegang und diskutierte die Entwicklungen in der Hochschulbildung sowie die Herausforderungen, denen sich Universitäten heutzutage gegenübersehen. Handke, die an der Universität für ihr Engagement in Forschung und Lehre bekannt ist, hat auch entscheidende Impulse für die digitale Transformation in der akademischen Welt gesetzt.

Während des Gesprächs betonte Handke die Wichtigkeit von interdisziplinärer Zusammenarbeit und Innovation, um den Bedürfnissen einer sich rasch verändernden Gesellschaft gerecht zu werden. Die Universität möchte in den kommenden Jahren gezielt Programme entwickeln, die Studierende auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereiten.

Aktuelle Entwicklungen im Datenschutz

Parallel zu den Diskussionen über Hochschulbildung gibt es wichtige rechtliche Entwicklungen im Bereich Datenschutz, insbesondere in Bezug auf Cookie-Einwilligungen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 1. Oktober 2019 hat klare Vorgaben für die Nutzung von Cookies auf Websites gesetzt. Nutzer müssen sich aktiv mit Cookies einverstanden erklären, bevor diese verwendet werden dürfen. Dies bedeutet, dass passive Einwilligungen, wie das bloße Nicht-Entfernen eines Häkchens, nicht gültig sind, wie datenschutz-generator.de erläutert.

Nutzer müssen umfassend über die Art, den Zweck und die Lebensdauer von Cookies informiert werden, die auf ihrem Gerät gespeichert werden. Darüber hinaus sind Marketing- und Statistik-Cookies nicht als unbedingt erforderlich anerkannt, was die Gestaltung von Cookie-Bannern und Einwilligungsprozessen umso komplizierter macht. Der Bundesgerichtshof (BGH) wird voraussichtlich bald über die Umsetzung dieser Anforderungen in Deutschland entscheiden.

Die ePrivacy-Verordnung

Ein weiteres relevantes Thema ist die ePrivacy-Verordnung (ePVO), deren Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Der Entwurf dieser Verordnung wird insbesondere auf aktive Zustimmung bei der Datenverarbeitung abzielen, stieß jedoch auf zahlreiche Änderungswünsche von Mitgliedstaaten und Wirtschaftsverbänden. Die genaue Einigung über den finalen Inhalt steht noch aus, was in der Branche für Unsicherheit sorgt. Schlüsselpunkte sind unter anderem, dass bestimmte Metadaten ohne Einwilligung verarbeitet werden dürfen, was in der Diskussion steht, wie datenschutz-eprivacy.de anmerkt.

Ein diskutierter Punkt der ePVO betrifft Artikel 10, der ursprünglich ein Einverständnis der Nutzer für Targeting-Maßnahmen, einschließlich Cookies, forderte. Die vorgeschlagenen Änderungen könnten bedeuten, dass Anbieter nicht mehr für die Vereinbarkeit ihrer Produkte mit den Datenschutzanforderungen bestraft werden, was zu weitreichenden Konsequenzen für den Datenschutz führen könnte.

Insgesamt zeigt sich, dass sowohl in der Hochschulbildung als auch im Datenschutzbereich dringender Handlungsbedarf besteht. Die Entwicklungen in diesen Themenbereichen werden in den kommenden Monaten weiterhin genau beobachtet.

Details
Ort Erlangen, Deutschland
Quellen