Fehmarn: Gericht weist Klage ab – Bahnprojekt kann starten!

Fehmarn, Deutschland - Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat die Klagen gegen das Schienenausbauprojekt auf Fehmarn abgewiesen. Die Stadt Fehmarn sowie der Wasserbeschaffungsverband Fehmarn (WBV) hatten die Klage mit der Begründung eingereicht, dass die Bauarbeiten die Trinkwasserversorgung gefährden könnten. Diese Bedenken wurden vom Gericht als unbegründet angesehen, da es keine Gefährdung durch Erschütterungen während oder nach den Bauarbeiten feststellte. Laut dem Gericht sind die Lärmgrenzwerte, die für die Bauarbeiten gelten, ebenfalls eingehalten worden, wie tagesschau.de berichtet.
Der Planfeststellungsabschnitt 6, der eine Länge von 11,5 Kilometern umfasst, bleibt unverändert, da der Verkehrsbedarf gesetzlich festgestellt wurde. Die Deutsche Bahn hat zudem ein Monitoring- und Sicherungskonzept für die Bauphase zugesichert. Bürgermeister Jörg Weber betonte, dass das Gericht Verständnis für die Belange der Stadt gezeigt habe, dennoch beruhigte sich das Gericht über die Trinkwasserversorgung auf Fehmarn, die durch die Bauarbeiten nicht gefährdet sei. Die Wassertanks, die sich in der Nähe der Baustelle befinden, sind 60 Jahre alt, doch schwere Erschütterungen können laut Gericht ausgeschlossen werden.
Elektrifizierung und Zukunftsperspektiven
Eine Zwischenlösung sieht die Elektrifizierung der eingleisigen Strecke über die Fehmarnsundbrücke vor. Dieser Schritt ist vorgesehen, falls der neue Tunnel unter dem Sund nicht rechtzeitig fertig wird. Die vollständige zweigleisige elektrifizierte Strecke soll spätestens sieben Jahre nach der Eröffnung der Fehmarnbeltquerung, voraussichtlich 2029, bereitstehen. Der Richter bezeichnete die Fertigstellung des Fehmarnsundtunnels bis 2029 als „sehr sportlich“.
Ab dem Jahr 2029 soll der Fehmarnbelttunnel Autos, Laster und Züge direkt zwischen Fehmarn und Dänemark transportieren. Damit wird eine bedeutende Verbindung zwischen Lübeck und Fehmarn geschaffen, die insgesamt 88 Kilometer lang ist. Die Klagen von Sport-, Freizeit- und Tourismusunternehmen, die ebenfalls gegen das Projekt vorgebracht wurden, wurden abgewiesen, da die Immissionsgrenzwerte für Lärm eingehalten werden.
Zusammengefasst zeigt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, dass das Vorhaben den gesetzlichen Vorgaben entspricht und die Bedenken bezüglich der Trinkwasserversorgung sowie der Lärmemissionen nicht geteilt wurden. Darüber hinaus wird die Deutsche Bahn darin bestärkt, ihre Pläne weiter voranzutreiben. Weitere Informationen zu den Auswirkungen des Schienenausbaus finden Sie im Dokument des Umweltbundesamtes.
Details | |
---|---|
Ort | Fehmarn, Deutschland |
Quellen |