Fluggastrechte in Gefahr: EU plant längere Wartezeiten für Entschädigung!

Deutschland - Die geplanten Änderungen der EU-Fluggastrechte sorgen derzeit für kontroverse Diskussionen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat sich entschieden, öffentlich gegen die Reformpläne der Europäischen Kommission Stellung zu beziehen. Nach Angaben von ZVW betont Hubig, dass Flugverspätungen nicht nur ein erhebliches Ärgernis für die Passagiere darstellen, sondern auch wertvolle Lebenszeit kosten.
Aktuell regelt die Fluggastrechte-Verordnung von 2004 (EG 261) die Entschädigungen bei Verspätungen ab drei Stunden, wobei die Beträge zwischen 250 und 600 Euro liegen können. Der neue Vorschlag der EU sieht jedoch vor, diese Schwelle auf fünf bis zwölf Stunden anzuheben, abhängig von der Flugdistanz. Kritiker der Reform, darunter auch Verbraucherschützer, warnen, dass etwa 80 Prozent der Entschädigungen entfallen könnten, wenn diese Änderungen in Kraft treten.
Änderungen und ihre Folgen
Der Vorschlag, der Teil einer umfassenden Reform der Fluggastrechte ist, zielt darauf ab, die finanziellen Belastungen für die Fluggesellschaften zu reduzieren, die durch einen Anstieg der Entschädigungsforderungen verursacht werden. Immer mehr Passagiere nutzen automatisierte Rechtsdienstleister und Fluggastportale, um ihre Ansprüche geltend zu machen, was die Zahl der Entschädigungsforderungen erheblich erhöht hat, so Reiserecht Anwaltskanzlei.
Mit der neuen Regelung würden Passagiere, deren Flüge zwischen drei und fünf Stunden verspätet sind, keinen Anspruch auf Entschädigung mehr haben. Diese geplanten Änderungen werden breit diskutiert und betreffen auch die grundlegenden Rechte der Passagiere. Die Verbraucherschutzorganisationen und Vertreter der Luftfahrtindustrie bringen ihre Positionen in diese Debatte ein.
Verbraucherrechte und Unterstützungsleistungen
Hubig hat klargestellt, dass Deutschland keiner Regelung zustimmen wird, die einseitig die Interessen der Airlines bevorzugt. Sie setzt sich dafür ein, dass die bestehenden Verbraucherrechte auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht abgeschafft werden. Die Fluggastrechte-Verordnung lässt den Passagieren bereits vielfältige Unterstützung zukommen, wie etwa Betreuungsleistungen, wenn Abflugverzögerungen von mindestens fünf Stunden auftreten, die unter anderem eine vollständige Erstattung des Flugpreises beinhalten können (Verbraucherzentrale).
Die Situation könnte sich jedoch ändern, wenn die Reformen wie vorgeschlagen umgesetzt werden. Aktuell gilt, dass Passagiere bei Verspätungen ab drei Stunden eine Entschädigung erhalten können, die je nach Entfernung zwischen 250 und 600 Euro variiert. Die geplanten Änderungen würden dies drastisch reduzieren und könnten die Rechte der Reisenden erheblich beeinträchtigen.
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