Frankfurt: Junger Mann wegen IS-Unterstützung zu über drei Jahren Haft verurteilt

Frankfurter Oberlandesgericht verurteilt Unterstützer des IS zu über drei Jahren Haft wegen Geldtransfers an Terrornetzwerke.
Frankfurter Oberlandesgericht verurteilt Unterstützer des IS zu über drei Jahren Haft wegen Geldtransfers an Terrornetzwerke. (Symbolbild/NAG)

Frankfurt, Deutschland - Am Oberlandesgericht Frankfurt wurden kürzlich zwei bedeutende Urteile gegen Unterstützer der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) gefällt. Im ersten Fall wurde ein 28-jähriger Mann, Deard M., zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Er hatte zwischen Mai 2020 und August 2021 rund 4.200 Euro an ein Spendennetzwerk überwiesen, das finanzielle Unterstützung an IS-Mitglieder in nordsyrischen Internierungslagern bereitstellte. Laut T-Online handelte er in dem Wissen, dass sein Geld der Terrororganisation zugutekommen würde.

Der Verurteilte stammt aus einer kosovarischen Einwandererfamilie und hatte bereits als Jugendlicher mit dem Gesetz in Konflikt gestanden. Seine Radikalisierung begann während einer mehrjährigen Jugendstrafe, in der er ein wachsendes Interesse am Islam entwickelte. Nach seiner Haftentlassung vertiefte er sich in islamistisch-salafistische Inhalte und konsumierte intensiv IS-Propaganda im Internet. Seine Überweisungen erfolgten während einer laufenden Bewährungszeit.

Verurteilung und deren Gründe

Das Gericht berücksichtigte sowohl mildernde als auch erschwerende Umstände bei der Urteilsfindung. Mildernd wirkten die Tatsache, dass die Taten fast vier Jahre zurückliegen, sowie die eingeräumte Verantwortung und die schwierigen humanitären Bedingungen in den nordsyrischen Lagern. Im Gegensatz dazu standen seine erheblichen Vorstrafen, der lange Tatzeitraum, die hohe Anzahl der Überweisungen und die besondere Gefährlichkeit des IS als straferschwerend. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; sowohl der Verurteilte als auch die Generalstaatsanwaltschaft haben die Möglichkeit, Revision einzulegen.

Ebenfalls vor dem Oberlandesgericht wurde die 39-jährige Nadja R. verurteilt, die wegen IS-Mitgliedschaft und Kriegsverbrechen eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten erhielt. Ihr Urteil wurde bereits am 24. Januar 2024 verkündet, und beide Seiten verzichteten auf Revision, wodurch das Urteil rechtskräftig wurde. Nadja R. war 2014 nach Syrien gereist, heiratete einen IS-Kämpfer und lebte später im Irak im Haus einer geflüchteten Familie.

Im Prozess legte sie ein umfassendes Geständnis ab. Als strafmildernd wurde berücksichtigt, dass sie in den Lagern, in denen sie sich aufhielt, unter schwierigen Bedingungen leben musste. Zuvor hatte sie versucht, weitere IS-Mitglieder zu rekrutieren, indem sie auf Facebook mit Frauen Kontakt aufnahm, die Interesse an einer Heirat hatten. Ihre Kindheit war von schweren Traumata geprägt, unter anderem wurde sie mit 14 Jahren zwangsverheiratet und entführt.

Radikalisierung von Individuen

Die Fälle Deard M. und Nadja R. verdeutlichen einmal mehr die Herausforderungen der Radikalisierung junger Menschen zum islamistischen Extremismus. Studien zeigen, dass insbesondere die Auseinandersetzung mit islamistisch-salafistischen Ideologien über das Internet ein entscheidender Faktor für den Radikalisierungsprozess ist. Laut bpb sind viele von den Prozessen betroffen, die einerseits durch persönliche Erlebnisse und andererseits durch Zugang zu extremistischen Inhalten im Internet geprägt sind.

Die Verknüpfung von persönlichen Traumata, sozialen Faktoren sowie der Einfluss von Online-Communities spielt eine wesentliche Rolle. Es bleibt eine zentrale Herausforderung, diesen Radikalisierungsprozessen entgegenzuwirken und Unterstützung für betroffene Individuen zu bieten.

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Ort Frankfurt, Deutschland
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