Kein Arbeitsplatzabbau: Mindestlohn von 15 Euro für ein besseres Leben!

Fahimi fordert einen Mindestlohn von 15 Euro ohne Arbeitsplatzabbau. Diskussion über Löhne, Digitalisierung und Mitbestimmung am 1. Mai in Chemnitz.
Fahimi fordert einen Mindestlohn von 15 Euro ohne Arbeitsplatzabbau. Diskussion über Löhne, Digitalisierung und Mitbestimmung am 1. Mai in Chemnitz. (Symbolbild/NAG Archiv)

Chemnitz, Deutschland - Am 1. Mai 2025, dem Tag der Arbeit, betonte die Generalsekretärin der SPD, Yasmin Fahimi, dass ein gesetzlicher Mindestlohn von 15 Euro in Deutschland keinen Arbeitsplatzabbau verursachen werde. Dies berichtete MDR. Vielmehr sei der Lohn, der nicht zum Leben reicht, volkswirtschaftlich nicht tragbar. Laut Fahimi habe sich die Diskussion über hohe Lohnkosten nach der Einführung des Mindestlohns immer wieder entzündet, ohne dass die befürchteten Arbeitsplatzverluste Realität geworden seien.

Ein weiteres zentrales Thema, das Fahimi ansprach, war die Notwendigkeit, dass Menschen, die von zu niedrigen Löhnen leben, auf staatliche Aufstockungsleistungen angewiesen sind. Dies betrachte sie als eine Form von Lohnsubvention, die Lohndumping fördere. Deutschland, als eine der am stärksten entwickelten Volkswirtschaften, solle sich solche Zustände nicht leisten.

Digitale Transformation und Mitbestimmung

Fahimi sprach sich auch für die Förderung digitaler Arbeitsformen aus und betonte, dass der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) unterstützend wirken müsse, anstatt menschliche Arbeitskräfte zu ersetzen. Sie forderte zudem, mehr Mitbestimmungsrechte in der Arbeitswelt zu schaffen. Die zentrale DGB-Kundgebung zum 1. Mai fand in Chemnitz statt, einer Stadt, die aufgrund ihres industriellen Kerns sowie ihrer kulturellen Bedeutung hervorgehoben wurde.

Fahimi forderte eine Arbeitswelt, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt und ihnen die Möglichkeit gibt, ein gutes Leben zu führen. Dies schließe Aspekte wie die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Vielfalt und ein aktives kulturelles Leben ein. Die Arbeitsbedingungen sollten so gestaltet sein, dass die Menschen Zeit zum Mensch-Sein haben und nicht wie Maschinen behandelt werden.

Wirkungen des Mindestlohns

Die Auswirkungen des Mindestlohns sind auch Gegenstand von wissenschaftlichen Untersuchungen. In drei qualitativen empirischen Studien wurden zwischen 2017 und 2021 Verhaltensmuster und Anpassungsstrategien von Betrieben sowie Beschäftigten in Bezug auf den Mindestlohn analysiert, wie WSI feststellt. Diese Studien untersuchten, wie sich innerbetriebliche Lohnstrukturen verändert haben und welche organisatorischen Maßnahmen ergriffen wurden, um Lohnkostensteigerungen zu kompensieren.

Die Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes wurde dabei ebenfalls kritisch betrachtet. Interviews mit Betriebsverantwortlichen und Beschäftigten ergaben tiefere Einblicke in die Motivationen und Begründungen für das Verhalten in diesem Kontext.

Statistische Daten zum Mindestlohn

Einen umfassenden Überblick über die Beschäftigungsverhältnisse mit gesetzlichem Mindestlohn hat das Statistische Bundesamt in der Vergangenheit veröffentlicht. Die Auswertung begann mit dem Jahr 2015, als der Mindestlohn eingeführt wurde, und umfasst Daten zu Geschlecht, Gebietszugehörigkeit sowie zu Voll- und Teilzeitbeschäftigung. Dabei sind Auszubildende, Praktikanten und Beschäftigte unter 18 Jahren von den Erhebungen ausgeschlossen, so wie in den Berichten von Destatis dokumentiert.

Der Kaitz-Index, der das Verhältnis zwischen gesetzlichem Mindestlohn und dem durchschnittlichen Bruttomonatsverdienst in verschiedenen Arbeitsmarktregionen misst, verdeutlicht die potenziellen Auswirkungen des Mindestlohns auf die Beschäftigten. Ein höherer Index weist auf eine stärkere Betroffenheit hin. Die Daten und Analysen zu den Löhnen unterstreichen die anhaltende Relevanz des Themas Mindestlohn in der gesellschaftlichen und politischen Diskussion.

Details
Ort Chemnitz, Deutschland
Quellen