Mehr Mitbestimmung gefordert: Soziale Selbstverwaltung im Visier!
Laut aktueller Forderung von Wahlbeauftragtem Weiß soll die soziale Selbstverwaltung einen Platz im Grundgesetz erhalten. Dies betrifft spezifisch die Selbstverwaltungsgremien der bestehenden Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die in den Bereichen Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung tätig sind. Weiß betont, dass dies den Versicherten mehr Mitspracherecht bei Leistungen und Beiträgen ermöglichen würde.
Inmitten dieser Diskussion wird auf die niedrige Wahlbeteiligung bei den jüngsten Sozialwahlen verwiesen. Von den rund 52 Millionen wahlberechtigten Personen im Jahr 2023 nahmen lediglich etwa 20 Prozent an den Wahlen teil, was einen Rückgang von fast acht Prozentpunkten im Vergleich zu 2017 darstellt. Dieses Ergebnis könnte den Druck auf politische Entscheidungsträger erhöhen, Maßnahmen zu ergreifen, um das Engagement der Versicherten zu steigern. Weitere Details zu diesen Entwicklungen sind hier zu finden.