Münster wehrt sich: 2277 Unterschriften gegen Lärmschutzwände!

Bürgerbegehren in Münster: 2277 Unterschriften gegen Lärmschutzwände an der Bahn. Entscheid könnte 2026 fallen.
Bürgerbegehren in Münster: 2277 Unterschriften gegen Lärmschutzwände an der Bahn. Entscheid könnte 2026 fallen. (Symbolbild/NAG)

Münster, Deutschland - In Münster und Altheim regt sich Widerstand gegen die geplanten Lärmschutzwände der Deutschen Bahn. Eine engagierte Initiative hat innerhalb kürzester Zeit 2.277 Unterschriften gegen den Bau des Projekts gesammelt. Diese Wände sollen ab 2027 entlang der Bahnstrecke Darmstadt-Aschaffenburg, westlich des Altheimer Bahnhofs, errichtet werden, um die Lärmbelastung zu reduzieren. Der Beschluss der Münsterer Gemeindevertretung für den Bau wurde am 24. März gefasst, doch die Anwohner sehen viele Gründe, den Entscheid anzufechten. Marco Stix, einer der Initiatoren des Bürgerbegehrens, übergab die Unterschriftenlisten jüngst an Bürgermeister Joachim Schledt.

Um einen Bürgerentscheid herbeizuführen, der den Beschluss aufheben könnte, müssen die gesammelten Unterschriften noch auf ihre Gültigkeit geprüft werden. Das Einwohnermeldeamt in Münster wird die handschriftlichen Daten mit den im System hinterlegten Informationen abgleichen. Zur Prüfung gehört auch die Überprüfung des Bürgerbegehrens durch den Hessischen Städte- und Gemeindebund (HSGB).

Bürgerentscheid in Planung

Falls das Bürgerbegehren erfolgreich ist, könnte ein Bürgerentscheid Ende 2025 oder am 15. März 2026, zeitgleich mit den hessischen Kommunalwahlen, stattfinden. Um den Entscheid durchzuführen, müssen mindestens 25 Prozent der wahlberechtigten Bürger, also 2.236 Personen, mit „Ja“ stimmen, um die Ablehnung des Projekts durch eine Mehrheit von „Nein“-Stimmen zu erwirken. Bei den Hessischen Kommunalwahlen 2021 waren in Münster 11.180 Bürger wahlberechtigt.

Die geplanten Lärmschutzwände stoßen auf gemischte Reaktionen. Gegner des Bauvorhabens argumentieren, dass die Wände nicht nur eine optische Beeinträchtigung darstellen, sondern auch nur eine geringe Lärmreduzierung erzielen würden. Zudem würden sie als Graffiti-Magnet fungieren und eine soziale Trennung zwischen den Ortsteilen bewirken. Es gibt die Sorge, dass der Bau das Landschaftsbild nachhaltig negativ verändern könnte. Daher sind die Befürworter des Bürgerbegehrens überzeugt, dass eine Mehrheit in Münster und Altheim gegen die Wände ist.

Regelungen zur Lärmminderung

Die geplanten Maßnahmen in Münster stehen im Kontext umfassenderer Lärmminderungsstrategien. Am Montag, dem 24. Juni 2024, wird das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt einen Entwurf des neuen Lärmaktionsplans für Hessen veröffentlichen. Dieser Plan schließt Teilpläne für verschiedene Regionen und Ballungsräume im Rhein-Main-Gebiet ein und behandelt offene Prüfaufträge zur Lärmreduzierung.

Einige der während der Lärmaktionsplanung angesprochenen Maßnahmen beinhalten auch Straßbauliche Interventionen wie neue Lärmschutzwände sowie die Sanierung von Fahrbahndecken. In den Landkreisen wurden bereits zahlreiche verkehrsrechtliche Beschränkungen, wie beispielsweise Tempolimits, umgesetzt. Der Lärmaktionsplan verfolgt das Ziel, Verbesserungsvorschläge für die Lärmminderung zu entwickeln, die von relevanten Fachbehörden umgesetzt werden sollen.

Die weitreichenden Diskussionen über Lärmminderung und den Bau von Lärmschutzwänden sind daher nicht nur ein lokales, sondern auch ein gesamtgesellschaftliches Thema, das die verschiedenen Aspekte des Lebens in den betroffenen Gemeinden maßgeblich betrifft. Die stetige Einbeziehung der Bürger in solche Prozesse bleibt ein zentrales Anliegen aller Beteiligten, um Lösungen zu finden, die von der Bevölkerung akzeptiert werden.

op-online.de berichtet, dass eine Vielzahl an Herausforderungen auf die Initiatoren des Bürgerbegehrens zukommt, während rheinmainverlag.de die Details des Bürgerbegehrens näher beleuchtet. Hintergrundinformationen zu den allgemeinen Bemühungen der Lärmminderung in Hessen bietet rp-darmstadt.hessen.de.

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Ort Münster, Deutschland
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