Namensreform: Flexibilität für Familien und neue Chancen für Doppelnamen
Deutschland - Die Reform des deutschen Namensrechts, die am 1. Mai 2023 in Kraft trat, bringt umfassende Änderungen mit sich, die nicht nur verheiratete Paare, sondern auch Kinder und Alleinerziehende betreffen. Die neue Gesetzgebung wurde von Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann vorgestellt und verfolgt das Ziel, veraltete Rollenvorstellungen und bürokratische Hürden abzubauen, um Familien mehr Flexibilität bei der Namenswahl zu ermöglichen. Dabei wurde Deutschland im europäischem Vergleich oft als Schlusslicht im Namensrecht betrachtet, da bisherige Regelungen als zu restriktiv galten und nicht den modernen Lebensrealitäten entsprachen. Ein zentraler Aspekt der Reform ist die Einführung von echten Doppelnamen für Ehepaare und Kinder.
Die neue Regelung erlaubt es Ehepartnern nun, einen Doppelnamen aus beiden Familiennamen zu wählen – beispielsweise „Arnheim-Bauer“. Auch Kinder können einen Doppelnamen erhalten, der aus den Nachnamen beider Eltern besteht, unabhängig davon, ob diese verheiratet sind oder nicht. Vor der Reform war es nicht möglich, dass Kinder einen Nachnamen erhielten, der aus beiden Nachnamen der Eltern zusammengesetzt ist. Diese Regelung erleichtert die Namensgebung erheblichermaßen und bringt eine Anpassung an die moderne Familienstruktur mit sich.
Erweiterte Möglichkeiten zur Namensänderung
Zusätzlich zu den Änderungen für Ehepaare und Kinder beinhaltet die Reform auch Erleichterungen für Stief- und Scheidungskinder. Diese können jetzt einfacher die Namensänderung eines Elternteils übernehmen. Stiefkinder haben zudem die Möglichkeit, ihren ursprünglichen Geburtsnamen nach einer Einbenennung leichter zurückzuerhalten. Minderjährige Kinder sind in der Lage, den geänderten Namen des betreuenden Elternteils anzunehmen, wenn dieser seinen Namen ändert.
Eine bedeutende Neuerung ist auch, dass volljährige Personen ihren Geburtsnamen einmalig ohne eine familienrechtliche Änderung ändern können. Geschlechtsangepasste Familiennamen sind unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls möglich. Diese Vielfalt in der Namenswahl wird durch die Berücksichtigung historischer Namenstraditionen, insbesondere bei der Berücksichtigung regionaler Minderheiten wie den Friesen und Dänen, ergänzt. Auch die traditionellen friesischen Namen sind jetzt wieder offiziell erlaubt.
Verfahren und Praktische Umsetzung
Die neuen Möglichkeiten zur Namensänderung sind einfach umzusetzen. In den meisten Fällen genügt es, den Wunsch zur Namensänderung beim zuständigen Standesamt anzumelden und eine geringe Gebühr zu zahlen. Dies macht den Prozess für Familien unkomplizierter. Die Details dieser Reform und ihre praktischen Auswirkungen werden in der kommenden Ausgabe 6/2025 der „Stiftung Warentest Finanzen“ vertieft thematisiert.
Mit dieser Reform zeigt Deutschland, dass es bereit ist, auf die Herausforderungen und Bedürfnisse moderner Familien einzugehen. Der Abbau von Bürokratie und die Modernisierung des Familienrechts stehen im Mittelpunkt der Bestrebungen, eine zeitgemäße Form des Namensrechts zu schaffen. Die überarbeitete Gesetzgebung gilt als Schritt in die richtige Richtung zur Schaffung eines zeitgemäßen und gerechteren Namensrechts.
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