Schock im Amtsgericht Bad Segeberg: Sexueller Missbrauch aufgedeckt!

Bad Segeberg, Deutschland - Am Amtsgericht Bad Segeberg muss sich Tomasz V. wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen und Drogenbesitz verantworten. Die Anklage bezieht sich auf einen Zeitraum zwischen Dezember 2023 und November 2024, in dem V. mehrfach sexuelle Handlungen mit der 14-jährigen Tochter seiner Lebensgefährtin, Selina, gehabt haben soll. Nach Angaben von LN Online filmte er mindestens einmal diese Handlungen mit seinem Handy.

Tomasz V. zog im Jahr 2023 aus Polen nach Wahlstedt zu seiner Partnerin und ihren beiden Töchtern. Die sexuellen Kontakte begannen, als Selina ihm sexuell explizite Fragen stellte und ihm erotische Videos zuschickte. Der erste Vorfall fand an einem Sommertag 2024 auf einer Bank an einem Maisfeld statt. Obwohl V. angab, den Kontakt abgebrochen zu haben, kam es zu weiteren Vorfällen, unter anderem in einem Keller. Zudem soll er regelmäßig Aufputschmittel konsumiert haben und behauptete, unter Drogeneinfluss gehandelt zu haben.

Vorwürfe und Streit um Verantwortung

Die Staatsanwältin warf V. vor, sich als Opfer darzustellen und die Verantwortung auf Selina abzuwälzen. Diese berichtete im Gericht von einer sogenannten „Freundschaft Plus“ mit V. und erklärte, dass sie ihm Oralverkehr angeboten habe. Zudem gab sie an, dass sie in der Vergangenheit Drogen sowohl von ihm als auch von ihrer Mutter probieren durfte. Im November 2024 kam es zu einem Panikanfall bei Selina, was schließlich zur Festnahme von V. führte.

Das Jugendamt hat beide Mädchen in Obhut genommen, und Selina hat keinen Kontakt zu ihrer Mutter. Die Schwere der Vorwürfe steht im Kontext mit dem Strafgesetzbuch. Nach § 174 des Strafgesetzbuchs sind sexuelle Handlungen an Personen unter 18 Jahren, die einer Erziehung oder Betreuung anvertraut sind, strafbar und können mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren geahndet werden. Dies gilt auch für Fälle, in denen eine Abhängigkeit ausgenutzt wird.dejure.org erläutert die Strafen weiter bei sexuellen Handlungen in Ausbildungs- oder Betreuungsverhältnissen.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Zusätzlich regelt § 182 des Strafgesetzbuches den Missbrauch von Personen unter 18 Jahren durch Ausnutzung einer Zwangslage. Auch hier sind die Strafen vergleichbar, wobei die Freiheitstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe reichen kann.dejure.org stellt klar, dass der Versuch ebenfalls strafbar ist.

Der Prozess wird Ende April in Bad Segeberg fortgesetzt. Der Richter, Kleimann, hat entschieden, die Videos, die während der Taten entstanden sind, in der Öffentlichkeit anzusehen, wobei das Publikum ausgeschlossen wurde.

Details
Vorfall Sexualdelikte
Ursache Drogenbesitz
Ort Bad Segeberg, Deutschland
Verletzte 1
Festnahmen 1
Quellen