Merz verteidigt scharfe Grenzkontrollen: So will Deutschland die Migration bremsen!

Brüssel, Belgien - Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat bei seinem Antrittsbesuch in Brüssel die deutschen Maßnahmen zur Stärkung der Grenzkontrollen und Zurückweisungen von Asylbewerbern verteidigt. Merz betont, dass diese Schritte im Einklang mit europäischem Recht stehen und dass die Nachbarländer über die Intensivierung der Kontrollen informiert wurden. Die neue Bundesregierung plant, mit zusätzlichen Grenzkontrollen gegen unerwünschte Migration vorzugehen, während der Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bereits schärfere Regeln an den Grenzen angeordnet hat. Laut rosenheim24.de erklärte Merz zudem, dass Asylverfahren an den deutschen Binnengrenzen in der Regel nicht möglich seien, und verwies auf die Dublin-Verordnung, die das Aufenthaltsrecht innerhalb der EU regelt.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen unterstreicht, dass Grenzkontrollen an Binnengrenzen nur im Rahmen der EU-Vorschriften und in Abstimmung mit der Kommission sowie den Nachbarstaaten erfolgen dürfen. Kritiker der neuen Regelungen äußern jedoch Bedenken, dass diese Zurückweisungen möglicherweise nicht mit dem EU-Recht vereinbar sind und eine Gefahr für den grenzkontrollfreien Binnenmarkt darstellen könnten. Merz hat darauf hingewiesen, dass es eine Notlagenklausel gibt, die unter bestimmten Bedingungen Zurückweisungen an den Grenzen erlaubt.

Rechtliche Grundlagen und Kritiker

Im Kontext von Merz‘ Ankündigungen gibt es Debatten um eine potenzielle „nationale Notlage“ aufgrund des Zuzugs von Migranten. Fälschlicherweise wurde Merz mit der Ausrufung einer solchen Notlage in Verbindung gebracht, obwohl Regierungssprecher klarstellten, dass kein nationaler Notstand ausgerufen wird. Nach den EU-Bestimmungen der Dublin-Verordnung dürfen Asylbewerber nicht einfach an der Grenze zurückgewiesen werden; es muss ein Verfahren zur Überstellung an den zuständigen EU-Staat eingeleitet werden, wie in tagesspiegel.de erläutert wird.

Die Möglichkeit einer „nationalen Notlage“ wurde von Rechtsprofessor Daniel Thym angesprochen, der auch betont, dass eine offizielle Erklärung des Kanzlers rechtlich nicht zwingend erforderlich ist. Innenminister Dobrindt ermöglicht die Zurückweisungen von Asylbewerbern, während Gerichte über mögliche Klagen entscheiden müssen. Besonders schutzbedürftige Gruppen wie Schwangere, Kinder und Kranke sollen jedoch von diesen Maßnahmen ausgenommen werden.

Geplante Kontrollen und politische Unterstützung

Die geplanten Kontrollen an den deutschen Grenzen, die von Innenministerin Nancy Faeser ab Mitte September angekündigt wurden, sind in erster Linie eine Reaktion auf die aktuellen Diskussionen rund um die Asylpolitik, insbesondere nach einem islamistisch motivierten Anschlag in Solingen. Diese Kontrollen werden die Landgrenzen zu Frankreich, Dänemark, Belgien, den Niederlanden und Luxemburg betreffen. Ziel ist es, irreguläre Migration zu begrenzen und den Schutz vor islamistischem Terrorismus sowie grenzüberschreitender Kriminalität zu erhöhen, wie zdf.de berichtet.

Die Kontrollen sollen zunächst sechs Monate dauern. Die Union fordert bereits die Bundesregierung zu Zurückweisungen von Geflüchteten an den Grenzen auf. Zudem plante Regierungsvertreter ein Migrationstreffen, das jedoch zu keiner Einigung führte. Österreich zeigt sich unterstützend, fordert aber ebenfalls die Einhaltung des EU-Rechts und weigert sich, zurückgewiesene Migranten aufzunehmen. In der Diskussion um die Grenzmaßnahmen bleibt die rechtliche Angemessenheit jedoch umstritten, und Experten befürchten, dass die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten könnte, sollte sich herausstellen, dass die Zurückweisungen rechtswidrig sind.

Details
Vorfall Migration
Ort Brüssel, Belgien
Quellen