Drogentaxi ohne Führerschein: Bewährungsstrafe für Händler in Hamburg

Ein 30-jähriger Mann aus Hamburg wurde wegen Drogenhandels und Fahrens ohne Führerschein zu zwei Jahren Bewährung verurteilt.
Ein 30-jähriger Mann aus Hamburg wurde wegen Drogenhandels und Fahrens ohne Führerschein zu zwei Jahren Bewährung verurteilt. (Symbolbild/NAG Archiv)

Hamburg, Deutschland - Das Landgericht Hamburg hat kürzlich ein Urteil gegen einen 30-jährigen Mann gefällt, der mit einem Drogenlieferservice arbeitete und dabei ohne Fahrerlaubnis unterwegs war. Der Angeklagte wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt, nachdem er wegen banden- und gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Marihuana und Kokain schuldig gesprochen wurde. Zudem wurde ihm vorgeworfen, ohne Führerschein gefahren zu sein und dennoch Einnahmen von rund 5.300 Euro in sechs Schichten erzielt zu haben, als er Drogen nach Hamburg brachte. Bei seiner Festnahme hatte er noch 440 Euro in bar dabei, während der restliche Betrag vom Gericht eingezogen wurde. Die Welt berichtet, dass der Gefährte das Auto seiner Freundin mietete, um seinen Schulden abzutragen.

Die Richterin begründete das vergleichsweise milde Urteil mit der Tatsache, dass der Angeklagte die Vorwürfe teilweise gestand und unter Druck aufgrund seiner finanziellen Situation sowie seiner Drogenabhängigkeit stand. Er hat sich jedoch um einen neuen Job gekümmert und kümmert sich um seinen kleinen Sohn, während die Mutter des Kindes eine Ausbildung macht. Als Bewährungsauflage ist eine erfolgreiche Drogentherapie gefordert. Der Verurteilte darf in den kommenden zwei Jahren keinen Führerschein beantragen, was auf seine Vorgeschichte als vorbestrafter Fahrer ohne Führerschein zurückzuführen ist. Der Verteidiger hatte eine kürzere Haftstrafe gefordert, während die Staatsanwaltschaft ursprünglich dreieinhalb Jahre Haft beantragt hatte.

Führerscheinentzug wegen Drogenkonsums

Die Thematik des Führerscheinentzugs bei Drogenkonsum ist vielschichtig. Laut Informationen von Kanzlei Wehner ist der Unterschied zwischen einem Fahrverbot und einem Führerscheinentzug erheblich. Während ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten gilt, bleibt der Führerschein gültig und wird nach Ablauf der Frist zurückgegeben, ist der Führerschein entzogen, wird er ungültig und eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten greift.

Die Beurteilung der Fahrtüchtigkeit bei Drogenkonsum erfolgt individuell, und eine Missachtung dieser Normen kann zu einem Führerscheinentzug führen. Dies gilt insbesondere für Konsum harter Drogen wie Kokain und Heroin, wo der Gesetzgeber auch bei geringen Mengen von einer Ungeeignetheit zum Führen eines Fahrzeugs ausgeht. Bei Drogenkonsum sind die Grenzwerte klar definiert, während für Alkohol strenge Promillegrenzen bestehen.

Rechtslage und Verfahren

Ein weiteres Beispiel für den Führerscheinentzug aufgrund von Drogenkonsum zeigt die Situation eines Klägers, der aufgrund von schweren psychischen Störungen und Drogenmissbrauch von der Führerscheinstelle des Landratsamts für ungeeignet erklärt wurde. Diese Entscheidung unterstrich, dass der Kläger aufgrund fehlender Nachweise zur Eignung und mangelnder Mitwirkung hinsichtlich ärztlicher Gutachten keine Fahrerlaubnis erhalten konnte. Bei rechtlichen Schritten im Zusammenhang mit Führerscheinentzügen wird auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) oft gefordert, die deutlich macht, dass im deutschen Recht die Sicherheit im Straßenverkehr stark berücksichtigt wird.

Das Urteil des Hamburger Landgerichts könnte ähnliche Konsequenzen für Betroffene haben, da es verdeutlicht, wie das Gericht bei Drogenkonsum und Fahruntüchtigkeit handelt. Die strengen Vorschriften zielen darauf ab, die Straßen sicher zu halten und Rückfälle bei bereits vorbestraften Fahrern zu verhindern.

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Ort Hamburg, Deutschland
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