ARD und ZDF: Keine Live-Übertragung der Klub-WM in den USA!
USA - ARD und ZDF haben bekannt gegeben, dass sie lediglich nachrichtlich über die anstehende Klub-Weltmeisterschaft in den USA berichten werden, die vom 14. Juni bis 13. Juli 2025 stattfindet. Diese Entscheidung wurde nach einer Anfrage des Nachrichtenportals watson öffentlich, wobei Axel Balkausky, der Sportkoordinator von ARD, klarstellte: „Eine Live-Übertragung einzelner Begegnungen ist nicht geplant.“ Zudem laufen Gespräche mit dem Rechteinhaber DAZN, um möglicherweise Nachverwertungsrechte zu erwerben.
Der ZDF-Sportchef Yorck Polus hat die Entscheidung des Senders ebenso begründet. Er wies darauf hin, dass alle Spiele der Fußball-Europameisterschaft der Frauen im Juli in der Schweiz übertragen werden, was das Programm der Sender erheblich beeinflusst. An der bevorstehenden Klub-WM werden die deutschen Fußballvereine Bayern München und Borussia Dortmund teilnehmen. DAZN hingegen wurde im Dezember als exklusiver weltweiter Broadcaster des Turniers mit insgesamt 32 Mannschaften benannt.
Übertragungsrechte im Sport
Die Lage rund um die Übertragungsrechte im Sport ist komplex. Laut fussball-geld.de unterliegen die Rechte zur Berichterstattung in Print, Hörfunk, Fernsehen und neuen Medien verschiedenen rechtlichen Grundlagen, darunter Urheberrecht, Eigentumsrecht und deliktisches Recht. Interessanterweise gibt es kein Leistungsschutzrecht für diese Übertragungsrechte. Daher erzielen Ligen, Vereine und Verbände erhebliche Einnahmen durch den Verkauf audiovisueller Medienrechte, die für sie einen hohen wirtschaftlichen Wert besitzen.
Die Konkurrenz um die Fußballübertragungen ist intensiv, was zu einem Wettbewerb zwischen öffentlich-rechtlichen Sendern, Privatsendern und spezialisierten Sportsendern führt. Besonders die Fernsehrechte an den Bundesligen sind für Pay-TV-Anbieter in Deutschland von strategischer Bedeutung. Die DFL vermarktet die Bundesligen zentral, und die Rechtslage rund um die Veranstalter von Fußballspielen bleibt vielfach unklar.
Die Diskussion um ein mögliches Leistungsschutzrecht für Sportübertragungen in Deutschland nimmt zu. Ein solches Recht könnte helfen, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Sportübertragungen zu verbessern und kartellrechtliche Bedenken zu adressieren. Da Sport besondere Eigenschaften aufweist, die sich nicht direkt mit dem normalen Wettbewerbsrecht erfassen lassen, wird der Bedarf an entsprechenden Regelungen in der Branche zunehmend betrachtet.
Details | |
---|---|
Ort | USA |
Quellen |