Mutter darf mit Tochter nicht nach Portugal fliegen – Sorgeberechtigung fehlt!

Flughafen Düsseldorf, Deutschland - Am Nachmittag des 7. April 2025 wurde eine 36-jährige Mutter am Flughafen Düsseldorf daran gehindert, mit ihrer zweijährigen Tochter nach Faro, Portugal, zu reisen. Die Bundespolizei stellte fest, dass die Zustimmung des zweiten Sorgeberechtigten nicht vorlag, was zur Ausreiseverweigerung führte. Bei der Begleitung von Minderjährigen überprüft die Bundespolizei die rechtlichen Vertretungsansprüche, um sicherzustellen, dass keine Kinder ohne die Zustimmung beider Elternteile ausgeführt werden.

Um ähnliche Vorfälle zu vermeiden, rät die Bundespolizei dazu, eine formlose Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten, die Personalien und Kontaktinformationen der Eltern sowie eine Kopie des Ausweises der Sorgeberechtigten mitzuführen. Dies soll sicherstellen, dass alle Reisenden, insbesondere minderjährige Passagiere, rechtlich abgesichert sind.

Details
Vorfall Sonstiges
Ursache fehlende Zustimmung des Sorgeberechtigten
Ort Flughafen Düsseldorf, Deutschland
Festnahmen 1
Quellen