Frei verteidigt Israel: Der Kampf gegen das iranische Terrorregime

Frei verteidigt Israel: Der Kampf gegen das iranische Terrorregime
Hamm, Deutschland - Die Spannungen zwischen Israel und dem Iran nehmen derzeit eine dramatische Wendung. Kanzleramtschef Thorsten Frei hat die Unterstützung der Bundesregierung für israelische Angriffe auf den Iran verteidigt. Seiner Meinung nach ist es im Interesse der gesamten Welt, dass das iranische Mullah-Regime keine Atomwaffen besitzt. In einer Rede am Rande des G7-Gipfels betonte er, dass das iranische Raketenprogramm auch eine Bedrohung für Europa darstellt und deutete an, dass Israel aus schwerwiegenden Gründen gehandelt habe.
Frei äußerte, dass es an der Zeit sei, die gefährlichen Ambitionen des Iran zu stoppen, insbesondere da die Angriffe mit dem Ziel gerechtfertigt werden, die Existenz Israels zu sichern. „Das Ziel des Irans ist die Vernichtung Israels“, so Frei, der zudem auf die Verantwortung Deutschlands hinwies, Israel auch in der aktuellen Situation zu unterstützen. In den ersten fünf Wochen der neuen Bundesregierung wurden Rüstungsexporte im Wert von knapp vier Millionen Euro an Israel genehmigt. Damit liegt Deutschland deutlich hinter den 28 Millionen Euro, die im ersten Quartal 2025 unter der rot-grünen Minderheitsregierung genehmigt wurden.
Selbstverteidigung oder Völkerrechtsverletzung?
Israel bezeichnet seine militärischen Aktionen als Präventivschläge gegen ein unmittelbar bevorstehendes Risiko. Am 13. Juni 2025 bombardierte die israelische Luftwaffe strategische Ziele im Iran und tötete dabei mehrere hochrangige militärische Kommandeure sowie Atomwissenschaftler. Der israelische Verteidigungsminister Israel Katz sprach von einem „Präventivschlag“, während Präsident Izchak Herzog erklärte, die Angriffe seien zur Neutralisierung eines „unmittelbaren und existenziellen Bedrohungsrisikos“ erfolgt. Der Iran reagierte umgehend mit Raketenangriffen auf israelische Städte und rechtfertigte diese als Selbstverteidigung, vor dem Hintergrund eines möglichen Angriffs auf seine Nuklearanlagen.
Im Völkerrecht gilt das Gewaltverbot gemäß der UN-Charta, das Angriffe zwischen UN-Mitgliedstaaten untersagt. Israel beruft sich jedoch auf das Selbstverteidigungsrecht gemäß Artikel 51 der UN-Charta, welches im Falle eines drohenden Angriffs greift. Kritiker bemängeln, dass die Bedrohung durch das iranische Atomprogramm für Israel zu abstrakt sei, um einen Angriff zu rechtfertigen. Der Iran hat derzeit Uran mit einem Anreicherungsgrad von 60 Prozent, das für Atomwaffen notwendige Level von 90 Prozent wurde jedoch noch nicht erreicht.
Die Rolle der internationalen Gemeinschaft
Die deutsche Bundesregierung, insbesondere die CDU, hat sich eindeutig auf die Seite Israels gestellt. Norbert Röttgen, ein führender Außenpolitiker seiner Partei, hat die Gefahren eines potenziellen iranischen Atomwaffenprogramms für die Sicherheit Israels und der gesamten Region unterstrichen. Gleichzeitig gibt es auch Stimmen, die auf die Problematik der Angriffe im Hinblick auf das humanitäre Völkerrecht hinweisen. Insbesondere die gezielte Tötung iranischer Atomwissenschaftler bereitet vielen Völkerrechtlern Kopfzerbrechen. Gemäß den Regeln des humanitären Völkerrechts haben angreifende Staaten die Zivilbevölkerung zu schützen, und legitime Kriegsziele sind ausschließlich Kombattanten.
Die aktuellen Entwicklungen verdeutlichen, wie angespannt die Situation im Nahen Osten ist. Israel führt seine Angriffe weiterhin fort, auch im Angesicht der internationalen Kritik. Der Iran wiederum wird nicht ruhiger und hat bereits mit Gegenangriffen gedroht. Dies führt dazu, dass die Lage in der Region weiterhin extrem angespannt bleibt.
Die Frage, was als notwendige und gerechtfertigte militärische Aktion gilt und was als völkerrechtswidriger Angriff angesehen werden kann, bleibt offen und wird die internationalen Beziehungen und die Politik in den kommenden Monaten stark beeinflussen.
Für mehr Hintergrundinformationen zu diesem komplexen Thema können Sie die Artikel auf Lippe Welle, Tagesschau und ZDF nachlesen.
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Ort | Hamm, Deutschland |
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