Exzellente Nachwuchsforschung: Preise der Uni Siegen warten auf Bewerber!
Universität Siegen, 57076 Siegen, Deutschland - Die Universität Siegen bündelt ihre Kräfte, um herausragende wissenschaftliche Leistungen ihrer Absolvent*innen zu würdigen. Im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung werden verschiedene Nachwuchspreise für exzellente Bachelor-, Master- und Doktorarbeiten verliehen. Der Fokus liegt auf Studierenden, die im vergangenen akademischen Jahr beeindruckende Ergebnisse erzielt haben. Diese können sich noch bis zum 1. Juni 2025 bewerben oder sich nominieren lassen. Die Preise, die vergeben werden, sind unter anderem der Preis des Kreises Altenkirchen, der Preis der Industrie- und Handelskammer Siegen, der Historikerpreis der Dirlmeier-Stiftung, der Förderpreis der Dirlmeier-Stiftung sowie der Preis für den internationalen Nachwuchs der Universität Siegen. Weitere Informationen zu den Preisen und dem Bewerbungsverfahren finden sich auf der Webseite des House of Young Talents der Universität Siegen. Auch der DAAD-Preis wird ausgeschrieben, wie uni-siegen.de berichtet.
Für interessierte Studierende, die ein Zweitstudium anstreben, gibt es spezielle Regelungen. Bewerber*innen mit einem bereits abgeschlossenen Studium an einer deutschen Hochschule werden als Zweitstudienbewerber*innen klassifiziert. Ein auf den Bachelorabschluss aufbauendes Masterstudium gilt jedoch nicht als Zweitstudium, sondern als „konsekutives Studium“. In Studiengängen mit Zulassungsbeschränkung stehen für diese Bewerber*innen lediglich 3% der verfügbaren Plätze zur Verfügung. Wichtig zu wissen ist, dass die Studienplätze nicht nach Durchschnittsnote und Wartezeit vergeben werden, sondern auf Grundlage einer Messzahl, die sich aus der Abschlussnote des Erststudiums und der Begründung für das Zweitstudium zusammensetzt. Für die Bewerbung müssen unter anderem eine Kopie des Abschlusszeugnisses sowie eine schriftliche Begründung für den Wunsch eines Zweitstudiums eingereicht werden. Die Bewerbungsfristen sind identisch mit denen für Erststudienbewerber*innen, wie auf studieren-siegen.de erläutert.
Bewerbungsprozess und Messzahl
Die Messzahl der Zweitstudienbewerber*innen ergibt sich aus dem Prüfungsergebnis des Erststudiums und den Gründen für das Zweitstudium. So erhalten Bewerber*innen für ein „ausgezeichnetes“ Ergebnis bis zu 4 Punkte, während andere Noten niedriger gewichtet werden. Die Gründe für das Zweitstudium können ebenfalls mit Punkten versehen werden: Berufliche Gründe bringen bis zu 9 Punkte ein, während sonstige Gründe nur 1 Punkt erhalten. Eine Rückkehr nach einer Familienphase kann zudem einen Zuschlag von bis zu 2 Punkten bedeuten, abhängig von der individuellen Betroffenheit.
Darüber hinaus müssen Studieninteressierte, die ein Zweitstudium anstreben, die damit verbundenen Kosten einkalkulieren. Studiengebühren, die in Deutschland ursprünglich 1970 abgeschafft wurden, wurden 2005 wieder eingeführt und betreffen alle immatrikulierten Studierenden in Bundesländern, in denen Studiengebühren für ein Zweitstudium erhoben werden. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz betragen diese Gebühren bis zu 650 Euro pro Semester, zusätzlich zu den regulären Semesterbeiträgen. Diese setzen sich aus verschiedenen Kosten wie der Immatrikulationsgebühr und dem Semesterticket zusammen. Der Erlass der Zweitstudiengebühren ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, wie etwa wenn der Beruf zwei abgeschlossene Studiengänge erfordert oder gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen, die das Erststudium unmöglich machen. Weitere Details dazu finden Sie auf ratgeber-umschulung.de.
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Ort | Universität Siegen, 57076 Siegen, Deutschland |
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