Rückzahlungen für Rentner: So profitieren Familien von neuen Pflegebeiträgen!

Deutschland - In Deutschland erhalten Rentner mit Kindern eine Rückzahlung ihrer zu viel gezahlten Beiträge zur Pflegeversicherung. Dies wurde durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im April 2022 angestoßen. Der neue Gesetzesrahmen, der seit dem 1. Juli 2023 in Kraft ist, befreit Eltern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren von überhöhten Beiträgen zur Pflegeversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) informiert, dass die Rückzahlungen in den kommenden Wochen umgesetzt werden.
Die Rückerstattungen basieren auf einer neuen Beitragsstaffelung, die nun die Anzahl der Kinder berücksichtigt. So zahlen kinderlose Rentner einen Satz von 4,2 Prozent, während Rentner mit einem Kind nur 3,6 Prozent entrichten. Bei zwei Kindern sinkt der Beitrag auf 3,35 Prozent, bei drei Kindern auf 3,1 Prozent, bei vier Kindern auf 2,85 Prozent und bei fünf oder mehr Kindern auf 2,6 Prozent. Rentner können somit von erheblichen Ersparnissen profitieren.
Rückzahlungen und Ersparnisse
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat die Daten zu der Anzahl und dem Alter der Kinder ermittelt, um die Rückerstattungen zu organisieren. Diese werden automatisch mit der Rente verrechnet. Betroffene Rentner sollten jedoch Nachweise über ihre Kinder einreichen, insbesondere wenn sie vor dem 1. Januar 1940 geboren wurden oder ihre Kinder über 25 Jahre alt sind.
Beispielhaft kann ein Rentner mit einer Rente von 1.500 Euro und zwei Kindern monatlich 3,75 Euro sparen. Über einen Zeitraum von drei Jahren summiert sich dies auf etwa 135 Euro Rückzahlung. Ein Rentner mit vier Kindern kann sogar 11,25 Euro monatlich einsparen, was über den gleichen Zeitraum bis zu 405 Euro Rückzahlung ergibt. Die Rückerstattungen werden von April bis Juni 2025 erfolgen und sind mit vier Prozent verzinst.
Information und Kontaktierung der DRV
Die DRV wird die betroffenen Rentner schriftlich über die Höhe der Rückzahlungen informieren. Wer bis Herbst 2025 keinen Bescheid über die Rückerstattung erhalten hat, sollte sich schriftlich an die DRV wenden. Diese Änderungen sind Teil eines umfassenderen Reformansatzes, der mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) in Kraft trat. Damit werden Rentner mit Kindern bei der Finanzierung ihrer Pflegeversicherung gezielt entlastet.
Für weitere Informationen können Interessierte die Berichte von Ruhr24 und InFranken einsehen. Dort wird detailliert aufgezeigt, wie sich die Änderungen auf Rentner auswirken und welche Schritte zur Beantragung der Rückerstattungen nötig sind.
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