Baufirma in Magdeburg: Geldstrafe für illegale Scheinselbstständigkeit!

Hauptzollamt Magdeburg verurteilt Bauunternehmer zu Geldstrafe wegen Scheinselbstständigkeit und Veruntreuung von Löhnen.
Hauptzollamt Magdeburg verurteilt Bauunternehmer zu Geldstrafe wegen Scheinselbstständigkeit und Veruntreuung von Löhnen.

Magdeburg, Deutschland - Ein 52-jähriger Bauunternehmer aus dem Landkreis Börde muss tief in die Tasche greifen: Das Hauptzollamt Magdeburg hat ihn zu einer Geldstrafe von insgesamt 1.750 Euro verurteilt, nachdem er in 19 Fällen Arbeitsentgelt vorenthalten und veruntreut hat. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit stieß bei der Prüfung seiner Geschäftsunterlagen auf erhebliche Unregelmäßigkeiten.

Es stellte sich heraus, dass der Unternehmer mehrere „selbstständige“ Arbeitnehmer beschäftigte, die tatsächlich als sozialversicherungspflichtige Angestellte galten. Diese Scheinselbstständigen waren im Betrieb weisungsgebunden und arbeiteten ohne offizielle Werkverträge. Der Unternehmer gestand die Vorwürfe während der Hauptverhandlung ein.

Details
Vorfall Korruption
Ursache Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt
Ort Magdeburg, Deutschland
Quellen