Der Arzt hat Koronasymptome und trägt keine Maske

Goldenstedt / Oldenburg. Nach Berichten über einen Hausarzt, der angeblich gegen die Corona-Hygienevorschriften verstoßen hat, hat die Staatsanwaltschaft von Oldenburg eine Untersuchung eingeleitet. Es besteht ein anfänglicher Verdacht auf versuchte oder vollendete Körperverletzung, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage. Der Arzt soll die Behandlung fortgesetzt haben, obwohl er selbst Koronasymptome hatte und nicht immer eine Maske trug.
Das Verhalten des Arztes aus Goldenstedt soll dazu beigetragen haben, dass der 7-Tage-Wert im Bezirk Vechta in der vergangenen Woche auf mehr als 200 Neuinfektionen unter 100.000 Einwohnern gestiegen war. Der Bezirk hatte die Praxis Ende Januar wegen Hygienemängeln vorübergehend geschlossen.
Kontakt mit 200 Patienten
Es ist „offensichtlich bekannt, dass dieser Arzt auch einer von denen ist, die Corona leugnen und nicht alles schlecht finden“, sagte die stellvertretende Leiterin des Corona-Krisenteams des Landes, Claudia Schröder, letzte Woche. Insgesamt habe der Mann Kontakt zu rund 200 Patienten gehabt, sagte ein Sprecher des Bezirks Vechta. Ob und wie viele Menschen er infiziert hatte, kann nicht gesagt werden: „Eine Kausalität ist schwer zu bestimmen.“
Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit, ob ein ausreichender Verdacht auf kriminelles Verhalten nachgewiesen werden kann, der ausreicht, um eine Anklage zu erheben. Bei entsprechender Verurteilung reicht der Umfang der Bestrafung nach § 223 StGB von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. „Das Ergebnis der Untersuchung ist derzeit noch offen“, betonte der Staatsanwalt.
Die Praxis wurde nun wieder eröffnet und der Arzt befindet sich nicht mehr in Quarantäne, teilte der Distrikt mit. Der Fall wird noch von der Behörde geprüft.
Wenn Strafverfahren zu einer Verurteilung führen, kann auch die Zulassung des Arztes zum Praktizieren von Medizin gefährdet sein. „Nach der aktuellen Rechtsprechung ist davon auszugehen, dass die Ausübung des medizinischen Berufs unwürdig ist, wenn der Arzt nicht mehr über das zur Ausübung des medizinischen Berufs erforderliche Vertrauen und Ansehen verfügt“, sagte der Geschäftsführer des niedersächsischen Vereins für die Gewährung eines Lizenz zum Praktizieren von Medizin (Nizza), Meike Meyer-Wrobel.
Schwerwiegendes Fehlverhalten eines Arztes kann beispielsweise bei der Begehung von Straftaten beobachtet werden. In diesen Fällen wird jedoch zunächst der Ausgang des Strafverfahrens erwartet. Bei besonders schwerwiegenden Straftaten, deren Warten im Hinblick auf den Patientenschutz nicht zu rechtfertigen wäre, könnten auch vorübergehende Maßnahmen wie die Aussetzung der Zulassung zum Praktizieren von Medizin angeordnet werden. Die rechtlichen Hürden sind jedoch in beiden Fällen hoch.
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