Gemäß § 54 Abs. 1 SächsStrG wird die folgende öffentliche Beschränkungsroute (Fußgänger, Fahrradverkehr, eingeschränkter Fahrzeugverkehr (Anwohner)) in das Inventar der öffentlichen Straßen aufgenommen.
Name, Kurs, ungefähre Länge
Küchenholzallee (Teilfläche), Teilflächen der Parzellen 551, 551 / a, 556, 494 und 501 des Landkreises Großzschocher, ca. 265 m beginnend auf der Höhe des Grundstücks 551 / a des Landkreises Großzschocher bis zur Höhe des Grundstücks 502 des Landkreises Großzschocher
Das obige Verzeichnis steht 6 Monate lang zur öffentlichen Einsichtnahme zur Verfügung. Sie können die Stadt Leipzig, Verkehrs- und Tiefbauamt, Prager Straße 118 in 04317 Leipzig, Haus C, Raum 5.033 von Montag, Mittwoch, Donnerstag von 8.00 bis 14.00 Uhr, Dienstag von 8.00 bis 05.00 Uhr besuchen Freitag, 8.00 bis 12.00 Uhr, kann besichtigt werden.
Rechtsmittel
Gegen den Registrierungsauftrag kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Anzeigefrist Widerspruch eingelegt werden. Der Einspruch muss schriftlich eingereicht oder bei der Stadt Leipzig, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig (oder Verkehrs- und Tiefbauamt, Prager Straße 118, 04317 Leipzig, Haus C, Raum 5.033) eingereicht werden Die Entscheidung wird ebenfalls getroffen und eine Karte des Standorts der Straße wird zu den oben genannten Zeiten zur Einsicht verfügbar sein. Der Einspruch kann auch in qualifizierter elektronischer Form gemäß dem Unterschriftengesetz mittels einer vom Absender bestätigten E-Mail an info@leipzig.de-mail.de eingereicht werden.
Eine Überprüfung des Urteils mit Begründung und Planauszug während dieser Zeit ist derzeit nur nach vorheriger telefonischer Ernennung unter 1 23-76 73, 1 23-76 65 oder 1 23-76 44 unter der oben genannten Adresse möglich.
Abteilung für Stadtentwicklung und Bau
Verkehrs- und Tiefbauamt