Der Leipziger Mietspiegel 2020 wurde von der Ratssitzung am 23.06.2021 als qualifizierter Mietspiegel anerkannt. Jede Mieterhöhung (gemäß § 558 BGB) muss sich daher auf den Leipziger Mietspiegel 2020 beziehen. Außerdem darf der Vermieter nicht erhöhen die Grundmiete innerhalb von 3 Jahren um mehr als 15 % (Cap-Grenze).
Mit dem Leipziger Mietspiegel 2020 können Sie die ortsübliche Vergleichsmiete für Ihre Wohnung berechnen. Zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete steht Ihnen ab sofort ein Online-Mietindex-Rechner zur Verfügung.
Neu ist auch die digitale Lagekarte. Es hilft Ihnen, die Standortmerkmale Ihrer Wohnung durch Eingabe der Adresse einzuordnen, um die standortbezogenen Zu- und Abschläge für Ihre Wohnung zu ermitteln.
zusätzliche Information
Mietspiegel als Download, Online-Mietspiegelrechner und digitale Lagekarte finden Sie unter www.leipzig.de/mietspiegel