Markus H. legt Berufung gegen das Urteil ein

Frankfurt / Main. Nach dem Urteil im Prozess gegen die Ermordung des Kasseler Bezirkspräsidenten Walter Lübcke legte am Montag eine erste beteiligte Partei Berufung beim Oberlandesgericht in Frankfurt ein. Laut einer Gerichtssprecherin ist dies Markus H., der beschuldigt wurde, bei dem Verfahren mitgewirkt zu haben. Der Senat für Staatssicherheit sprach ihn am vergangenen Donnerstag wegen dieser Anklage frei, verurteilte H. jedoch wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Bewährungsstrafe. Der 47-jährige Stephan Ernst wurde wegen Mordes an dem CDU-Politiker zu lebenslanger Haft verurteilt, aber wegen des zweiten versuchten Mordes an einem irakischen Flüchtling freigesprochen.
Auch die Bundesanwaltschaft will Berufung einlegen
Der Vertreter der Bundesanwaltschaft hatte nach dem Urteil vom Donnerstag angekündigt, dass er ebenfalls Berufung einlegen wolle. Bis zum frühen Montagnachmittag hatte das OLG noch keinen entsprechenden Brief erhalten.
Die Überarbeitung muss innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Urteils schriftlich beim OLG eingereicht werden. Die Gründe für die Berufung müssen einen Monat nach Eingang der schriftlichen Gründe für das Urteil eingereicht werden. Für die Berufung ist die dritte Strafabteilung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe zuständig.
Details | |
---|---|
Quellen |