RKI klassifiziert die Tschechische Republik, Tirol und die Slowakei als Mutationsgebiete

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat am Freitag die Liste der internationalen Risikobereiche aktualisiert. Dementsprechend nimmt die Anzahl der Virusvariantengebiete mit einem besonders hohen Infektionsrisiko aufgrund des weit verbreiteten Auftretens bestimmter Sars-CoV-2-Virusvarianten in den folgenden Ländern zu:
Slowakei Tschechische Republik Österreich – Bundesland Tirol (mit Ausnahme des politischen Bezirks Lienz (Osttirol), der Gemeinde Jungholz und des Riss-Tals in den Gemeinden Vomp und Eben am Achensee)
Die Änderungen an der RKI-Liste werden am Sonntag, den 14. Februar wirksam. Insgesamt 15 Länder werden dann als Mutationsgebiete klassifiziert, acht davon im südlichen Afrika (Südafrika, Botswana, Eswatini, Lesotho, Simbabwe, Malawi, Mosambik, Sambia) sowie in Großbritannien, Portugal, Irland und Brasilien.
Die Bundesregierung hat ein Transportverbot für diese Gebiete erlassen, um die grenzüberschreitende Ausbreitung besonders ansteckender Koronamutationen einzudämmen. Es gibt jedoch Ausnahmen für alle in Deutschland lebenden Deutschen und Ausländer sowie für Transitpassagiere und den Warenverkehr.
Es gibt auch zwei andere Kategorien von Korona-Risikobereichen:
„Normale“ Risikobereiche: Das sind weit über 100 Länder, die in den letzten sieben Tagen eine Grenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten haben. Dies gilt derzeit für fast ganz Europa einschließlich Deutschland. Gebiete mit hoher Inzidenz: Dies sind fast 30 Länder mit einer signifikant höheren Anzahl von Infektionen als in Deutschland. Der Grenzwert liegt bei einer Inzidenz von 200 (Inzidenz in Deutschland: 80).
Neue Gebiete mit hoher Inzidenz, auch in der Karibik:
Bahrain Seychellen St. Lucia St. Vincent und die Grenadinen
Jeder, der aus einem internationalen Gebiet mit hoher Inzidenz ankommt, muss vor seiner Einreise auf das Coronavirus getestet werden. Nach den geltenden Einwanderungsbestimmungen darf der Tupfer „nicht länger als 48 Stunden vor der Einreise entnommen worden sein“. Der Nachweis muss dem Luftfahrtunternehmen, z. B. der Fluggesellschaft, zur Überprüfung vor dem Abflug vorgelegt werden.
Neue Risikobereiche in Finnland und Griechenland
Die Aktualisierung der RKI-Liste enthält auch Änderungen in Bezug auf die Risikobereiche (Inzidenz über 50): In Finnland wurden die Regionen Mittelfinnland und Ostrobothnien hinzugefügt. In Griechenland gilt die Region Westgriechenland inzwischen auch als Risikobereich. Namibia ist von der Liste der Gebiete mit hoher Inzidenz gestrichen, daher ist das afrikanische Land nur noch ein Risikogebiet.
Aufgrund der geringeren Anzahl von Infektionen gelten die Regionen Westmakedonien und Thessalien in Griechenland nicht mehr als Risikogebiete. Genau wie in Dänemark, der Region Midtjylland.
Die Klassifizierung anhand des Risikostatus beeinflusst den obligatorischen Koronatest
Reisende aus Risikogebieten ohne erhöhte Inzidenz oder Mutation müssen spätestens 48 Stunden nach ihrer Einreise nach Deutschland auf Korona getestet werden. Deutsche Reisende, die aus virenvarianten Gebieten zurückkehren, müssen sich vor der Einreise auf das Coronavirus testen lassen. Nach den geltenden Einwanderungsbestimmungen darf der Tupfer „nicht länger als 48 Stunden vor der Einreise genommen worden sein“. Der Nachweis muss dem Luftfahrtunternehmen, z. B. der Fluggesellschaft, zur Überprüfung vor dem Abflug vorgelegt werden.
Eine Quarantänepflicht und eine digitale Registrierung gelten gleichermaßen für Risikobereiche, Gebiete mit hoher Inzidenz und Gebiete mit Virusvarianten. Die zehntägige Quarantäne kann mit einem zweiten negativen Test ab dem fünften Tag vorzeitig beendet werden.
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