Schulmädchen vor 27 Jahren ermordet - Mann zu lebenslanger Haft verurteilt

Dortmund. Sobald das Urteil verkündet wurde, atmete der Vater des ermordeten Dortmunder Schulmädchens erleichtert auf: lebenslange Haft wegen Mordes. Rund 27 Jahre nach dem gewaltsamen Tod seiner Tochter befand die Dortmunder Jury am Montag den einzigen Verdächtigen für schuldig. Der 56-jährige Deutsche muss vorerst nicht ins Gefängnis. Zumindest nicht, solange das Urteil nicht rechtskräftig ist. Die Richter sagten, es bestehe keine Fluchtgefahr. Daher konnte kein Haftbefehl ausgestellt werden. Der Angeklagte stand schließlich jederzeit vor dem Strafverfahren. Der Angeklagte wurde 2018 festgenommen Lesen Sie weiter nach der Anzeige Die Richter haben jedoch keinen Zweifel daran, dass der 56-Jährige der Mörder des …
Dortmund. Sobald das Urteil verkündet wurde, atmete der Vater des ermordeten Dortmunder Schulmädchens erleichtert auf: lebenslange Haft wegen Mordes. Rund 27 Jahre nach dem gewaltsamen Tod seiner Tochter befand die Dortmunder Jury am Montag den einzigen Verdächtigen für schuldig. Der 56-jährige Deutsche muss vorerst nicht ins Gefängnis. Zumindest nicht, solange das Urteil nicht rechtskräftig ist. Die Richter sagten, es bestehe keine Fluchtgefahr. Daher konnte kein Haftbefehl ausgestellt werden. Der Angeklagte stand schließlich jederzeit vor dem Strafverfahren. Der Angeklagte wurde 2018 festgenommen Lesen Sie weiter nach der Anzeige Die Richter haben jedoch keinen Zweifel daran, dass der 56-Jährige der Mörder des …

Dortmund. Sobald das Urteil verkündet wurde, atmete der Vater des ermordeten Dortmunder Schulmädchens erleichtert auf: lebenslange Haft wegen Mordes. Rund 27 Jahre nach dem gewaltsamen Tod seiner Tochter befand die Dortmunder Jury am Montag den einzigen Verdächtigen für schuldig.

Der 56-jährige Deutsche muss vorerst nicht ins Gefängnis. Zumindest nicht, solange das Urteil nicht rechtskräftig ist. Die Richter sagten, es bestehe keine Fluchtgefahr. Daher konnte kein Haftbefehl ausgestellt werden. Der Angeklagte stand schließlich jederzeit vor dem Strafverfahren.

Der Angeklagte wurde 2018 festgenommen

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Die Richter haben jedoch keinen Zweifel daran, dass der 56-Jährige der Mörder des Studenten ist. „Zu dieser Zeit neigte er dazu, Frauen anzugreifen“, begründete der Richter das Urteil. „Diese Tatsache passt ins Bild.“ Es gibt auch zwei klare DNA-Spuren.

Es war 2018, als der Angeklagte festgenommen wurde. Die Ermittler hatten eine weitere Hautflocke genommen, die am Körper des Schülers gefunden worden war. Es wurde mit den neuesten medizinischen Analysemethoden untersucht. Und tatsächlich: Dieses Mal wurde ein DNA-Muster identifiziert, das zu einem Mann führte, der seit vielen Jahren im Gefängnis war, weil er Frauen gewaltsam angegriffen hatte – dem Angeklagten.

Die Richter gehen davon aus, dass er der 16-Jährigen in der Nacht des 14. Oktober 1993 auf dem Heimweg gefolgt und erwürgt hat – nur wenige hundert Meter vom Haus ihrer Eltern entfernt. Beide sollen im selben Bus gesessen haben. Es war das erste Mal, dass der Student am Wochenende alleine war. Die Eltern waren in Holland.

Der Angeklagte protestierte bis zum Ende gegen seine Unschuld

Was genau damals geschah, kann nach dem Urteil nicht mehr exakt rekonstruiert werden. „Die Begehung des Gesetzes lässt jedoch nur den Schluss zu, dass der Täter sich sexuell befriedigen wollte“, sagte Kelm.

Der Angeklagte selbst hatte bis zum Ende gegen seine Unschuld protestiert. Sein Verteidiger Udo Vetter hat bereits angekündigt, Berufung einzulegen.

Es war der zweite Prozess gegen den Angeklagten. Ein erstes Strafverfahren wurde Anfang 2020 abgebrochen, nachdem ein Richter krank geworden war. Im Juli 2020 wurde der Angeklagte sogar aus der Untersuchungshaft entlassen, weil sich die Richter am Landgericht Dortmund zu viel Zeit vom Oberlandesgericht Hamm gegeben hatten, um das Verfahren erneut einzuleiten. Eine Verletzung des Tempolimits in der Haft, hieß es damals. Der 56-Jährige ist seitdem auf freiem Fuß.

Die Eltern des Schülers hatten beide Prozesse von Anfang an verfolgt. „Sie sagen, dass die Zeit alle Wunden heilt“, hatte die Mutter den Richtern am Tag der Bitte gesagt. „Das stimmt aber nicht.“ Nach den Abschlussvorträgen erlitt die Frau laut ihrem Ehemann einen Herzinfarkt.

Sollte der Angeklagte – wie von seinem Verteidiger angekündigt – Berufung einlegen, muss der Bundesgerichtshof in Karlsruhe nun das Dortmunder Urteil überprüfen.

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