Gerhard Schröder: Kampf um sein Büro vor dem Verfassungsgericht!

Leipzig, Deutschland - Mit Beginn des Ukraine-Kriegs änderte der Haushaltsausschuss des Bundestages die Praxis, ehemaligen Bundeskanzlern und Bundespräsidenten Büroräume und Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen. Dies geschah in vermeintlicher Reaktion auf die Verstrickungen des ehemaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder zu Russland. Die Ampelregierung ließ verlauten, Schröder erfülle nicht länger die Verpflichtungen, die sich aus seinem früheren Amt ergeben. Angela Merkel hingegen erhält weiterhin die entsprechenden Privilegien, während Schröder auf den Grundsatz der Gleichbehandlung und Gewohnheitsrecht verwies.

Der Altkanzler hat sich mit seiner Klage gegen den Verlust seines Bundestagsbüros in dritter Instanz beim Bundesverwaltungsgericht nicht durchsetzen können. In Leipzig entschied das Gericht, dass das Bundesverfassungsgericht für das Verfahren zuständig sei. Dabei wurden zwei vorherige Urteile bestätigt, die Schröder, der als erster ehemaliger Bundeskanzler ein Büro entzogen wurde, das Büro entzogen hatten. Schröder berief sich auf seine Rechte als ehemaliger Regierungschef und argumentierte, dass ihm die Zuwendungen zustehen sollten, sofern er Aufgaben wahrnehme, die sich aus seinem früheren Amt ergeben.

Die Hintergründe der Klage

Das Oberverwaltungsgericht hatte zuvor das Ergebnis in der Sache als richtig erachtet. Während der Verhandlung in Leipzig erschien Schröder nicht, da er gesundheitliche Probleme angab. In den ersten beiden Instanzen war ihm der rechtliche Anspruch auf sein ehemaliges Büro verweigert worden. Insbesondere seine Nähe zu Russland und seine beruflichen Verbindungen zu russischen Energiekonzernen waren ausschlaggebend für die Entscheidung des Bundestages, sein Büro sowie die zugehörigen Mitarbeiter als „ruhende“ Stelle zu deklarieren.

Schröders Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde schließlich abgewiesen (Aktenzeichen: BVerwG 2 C 16.24). Der Vorsitzende Richter Markus Kenntner stellte fest, dass es sich um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit handele, die nicht von Verwaltungsgerichten entschieden werden könne. In den Medien wurde über den ehemaligen Kanzler gespottet, und einige Leserbriefschreiber in der „Zeit“ erinnerten an Schröders Verdienste, insbesondere im Kontext des Irakkriegs.

Politische Dimensionen und die Rolle des Bundesverfassungsgerichts

Die Diskussion um Schröders Ansprüche wirft auch Fragen über die Rolle des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) auf. Dieses Gericht ist nicht nur für rechtliche Fragen zuständig, sondern auch in die politische Sphäre eingebunden. Es agiert als Verfassungsorgan und behandelt oft auch gesellschaftlich relevante Themen, die im politischen System nicht ausreichend Gehör finden. Die Entscheidungen des BVerfG sind rechtskräftig und binden die Politik, was bei bpb.de immer wieder zu Konflikten führt.

Die Auslegung der Verfassung erfolgt im Lichte der situativen Praxis und der Demokratieabhängigkeit. Somit könnte Schröder, der auf das Grundrecht der Gleichbehandlung pocht, die Chance haben, seinen Anspruch vor dem Bundesverfassungsgericht durchzusetzen. Dies könnte nicht nur Auswirkungen auf seine persönliche Situation haben, sondern auch die politische Landschaft beeinflussen und die Verhältnisse in Bezug auf frühere Regierungschefs grundlegend hinterfragen. Die Relevanz dieser Auseinandersetzung reicht über individuelle Ansprüche hinaus und berührt durchaus die Fragen von Vermögen, Macht und deren Zugang im deutschen politischen System.

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Ort Leipzig, Deutschland
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