Neue sächsische Koronaschutzverordnung - Weitere Eröffnungen ab 31. Mai 2021 möglich

Inzidenz unter 100

Wenn die Inzidenz unter 100 liegt, gelten weiterhin die vorherigen Kontaktbeschränkungen von maximal zwei Haushalten und maximal fünf Personen in Innenräumen, ansonsten zehn Personen. Wenn die Inzidenz weniger als 50 beträgt, dürfen jetzt zehn Personen ohne Begrenzung der Anzahl der Haushalte zusammenkommen. Kinder bis 14 Jahre zählen noch nicht. Die Vorschriften für die Maskenanforderung bleiben bestehen.

Bei einer stabilen Inzidenz von 7 Tagen unter 100 sind in Zukunft folgende Angebote möglich und Einrichtungen können unter anderem eröffnet werden:

  • Der gesamte Einzelhandel kann für Kunden geöffnet werden, die einen täglichen Test haben. Supermärkte, Baumärkte und andere Grundversorgungsleistungen sind weiterhin von der Testpflicht befreit.
  • Outdoor-Sportarten für Gruppen von bis zu 20 Minderjährigen sind möglich
  • Berührungslose Sportarten auf Outdoor-Sportanlagen in Gruppen von bis zu 30 Personen sind vorbehaltlich Kontaktaufzeichnung zulässig.
  • Kontaktfreier Sport in Indoor-Sportanlagen und Kontaktsport in Outdoor-Sportanlagen mit bis zu 30 Personen, vorbehaltlich der Anforderung der Kontaktaufzeichnung, Tests sind zulässig.
  • Sportlehrer benötigen in der Regel einen täglichen Test.
  • Das Öffnen von Außenpools ist mit Kontakterkennung und einem Hygienekonzept zulässig; Besucher müssen täglich einen negativen Test vorweisen.
  • Freizeit- und Vergnügungsparks dürfen geöffnet werden und unterliegen den gleichen Bedingungen wie Außenpools
  • Mit Ausnahme von Schulausflügen sind Angebote für Kinder-, Jugend- und Familienerholung auch möglich, wenn ein Hygienekonzept vorliegt, Kontakte aufgezeichnet werden und die Gäste einen negativen täglichen Test vorlegen.

Inzidenz unter 50

Wenn sich die 7-Tage-Inzidenz in einem Bezirk oder einem Stadtbezirk unter den Wert von 50 stabilisiert, ist eine der Optionen:

  • Indoor-Catering mit Kontaktaufzeichnung für Besucher zu eröffnen; Wenn Personen aus mehreren Haushalten am selben Tisch sitzen, müssen sie einen negativen täglichen Test nachweisen.
  • Kontaktsportarten in Indoor-Sportanlagen sind mit bis zu 30 Personen mit täglichem Test und Kontaktaufzeichnung zulässig, wobei das Ausbilderpersonal auch einen täglichen Test nachweisen muss.

Inzidenz unter 35

Wenn der 7-Tage-Inzidenzwert an 14 aufeinander folgenden Tagen unter 35 fällt, ist der Test unter anderem in folgenden Bereichen nicht mehr erforderlich:

  • für Privatkunden
  • Gastronomie und Hotelgeschäft
  • Zoos
  • Botanischer Garten sowie Themen- und Vergnügungsparks
  • Kulturstätten

Modellprojekte

Das Genehmigungsverfahren für Modellprojekte wird angepasst: Anstelle der Vereinbarung muss von nun an nur noch die Vereinbarung mit dem sächsischen Datenschutzbeauftragten geschlossen werden.

zusätzliche Information

Die neue Verordnung wird rechtzeitig auf der Website veröffentlicht www.coronavirus.sachsen.de („Offizielle Hinweise“).

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Quellen