Schröders Bundestagsbüro: Gericht weist Klage in dritter Instanz zurück!
Leipzig, Deutschland - Altkanzler Gerhard Schröder hat vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Niederlage erlitten. Das Gericht wies seine Klage auf ein eigenes Büro im Deutschen Bundestag in dritter Instanz zurück. Damit bleibt dem ehemaligen Kanzler ein solches Büro verwehrt, da der Haushaltsausschuss des Bundestages im Mai 2022 beschlossen hatte, das Büro Schröders „ruhend zu stellen“. Die Richter erklärten, dass es sich um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit handelt, die nur vom Bundesverfassungsgericht geklärt werden kann. Schröders Anwälte haben noch nicht entschieden, ob sie den Streit bei der höchsten Instanz weiter verfolgen werden. Gerhard Schröder nahm aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Verhandlung teil.
Der Vorsitzende Richter machte deutlich, dass Verwaltungsgerichte nicht zuständig für die Entscheidung über Schröders Anspruch auf ein Büro seien. In den vorhergehenden Instanzen war Schröder bereits gescheitert: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte festgestellt, dass er keinen rechtlichen Anspruch auf Büro und Personal hat. Das Aktenzeichen für die Entscheidung lautet BVerwG 2 C 16.24 und bestätigt die Richtigkeit des Urteils des Oberverwaltungsgerichts. In der Vergangenheit hatte Schröder zuletzt sieben Räume im Bundestag und fünf Mitarbeiter beschäftigt. Im Gegensatz zu ehemaligen Kanzlern wie Angela Merkel, die weiterhin ein Büro im Bundestag haben, wurde Schröder die Zuweisung verwehrt, da ihm keine wahrnehmbaren Verpflichtungen aus seiner früheren Tätigkeit bescheinigt werden konnten. Die Ampel-Koalition revidierte 2022 die Regelungen zur Finanzierung von Büros für ehemalige Kanzler.
Einsparungen und fehlende gesetzliche Regelungen
Die Entscheidung zur Stilllegung von Schröders Büro war nicht nur eine Reaktion auf seine angeblich fehlenden Verpflichtungen, sondern auch eine wirtschaftliche Maßnahme. Im vergangenen Jahr flossen 407.000 Euro aus der Staatskasse für die Stellen in seinem Büro. Seit 2016 summieren sich die Ausgaben für Schröders Büro auf über drei Millionen Euro, wobei viele Stellen unbesetzt blieben, vor allem nach dem russischen Überfall auf die Ukraine, was zu Kündigungen seiner Mitarbeiter führte. Trotz dieser finanziellen Einsparungen bleiben sein Ruhegehalt und Personenschutz unverändert.
Aktuelle gesetzliche Regelungen, die Ansprüche auf Büro und Personal für Altkanzler festlegen, fehlen. Der Bundesverwaltungsrichter forderte eine klare gesetzliche Regelung, um zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden. Derzeit sind die finanziellen Leistungen für Altkanzler abhängig von der Erfüllung von Aufgaben, was in Schröders Fall nicht gegeben ist. Im Vergleich dazu erhält Angela Merkel monatliche Altersbezüge in Höhe von rund 15.000 Euro und beschäftigte zuletzt neun Mitarbeiter. Diese Regelung verdeutlicht die Unterschiede in der Behandlung ehemaliger Kanzler und wirft Fragen zur fairen Verteilung von Ressourcen im Bundestag auf.
Details | |
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Vorfall | Skandal |
Ort | Leipzig, Deutschland |
Schaden in € | 407000 |
Quellen |