70-jähriger Rentner verursacht Unfall: Zwei Verletzte auf Usedom!

Karlshagen, Deutschland - Am vergangenen Donnerstag kam es auf der Landesstraße 264 zwischen Karlshagen und Trassenheide zu einem Verkehrsunfall, bei dem zwei Personen leicht verletzt wurden. Ein 70-jähriger Mann aus dem Landkreis Vorpommern-Greifswald war mit seinem Skoda in Richtung Trassenheide unterwegs, als er aus bisher ungeklärter Ursache nach rechts von der Fahrbahn abkam und einen Leitpfosten touchierte. Das Fahrzeug geriet daraufhin auf die Gegenfahrbahn und prallte frontal mit einem entgegenkommenden Ford zusammen.
Der Fahrer des Skoda erlitt beim Unfall leichte Verletzungen, während der Fahrer des Ford unverletzt blieb. Allerdings zog sich seine 72-jährige Beifahrerin ebenfalls leichte Verletzungen zu. Beide Verletzten wurden sofort vor Ort durch Rettungskräfte versorgt und ins Krankenhaus nach Wolgast transportiert. Der Sachschaden wird auf rund 30.000 Euro geschätzt, wobei beide Fahrzeuge nicht mehr fahrbereit waren und abgeschleppt werden mussten. Die Polizei hat Ermittlungen zur Unfallursache und wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung aufgenommen, wie Ostsee-Zeitung berichtet.
Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr
Im Falle einer fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr wird in der Regel eine strafrechtliche Verfolgung eingeleitet, wenn ein Strafantrag gestellt wird. Dies kann entweder schriftlich oder zu Protokoll bei der Staatsanwaltschaft, Gerichten oder Polizeibehörden erfolgen. Die Frist für die Einreichung eines solchen Antrags beträgt drei Monate ab dem Zeitpunkt, an dem der Geschädigte von der Straftat und der Person des Täters Kenntnis erlangt, so erläutert ARAG.
Gemäß § 229 StGB ist der Tatbestand „fahrlässige Körperverletzung“ erfüllt, wenn durch Fahrlässigkeit eine Körperverletzung verursacht wird. Es besteht die Möglichkeit, dass der Unfallverursacher mit Geld- oder Freiheitsstrafen rechnen muss, die bis zu drei Jahren betragen können. Bei einem Fahrverbot von 1-3 Monaten können zudem Punkte in Flensburg verhängt werden. Bei Vorstrafen oder Alkohol- bzw. Drogeneinfluss kann dies die Folgen zusätzlich verschärfen, wie Bußgeldkatalog darlegt.
Rechtliche Folgen und Ansprüche
Geschädigte haben zudem das Recht, zivilrechtliche Ansprüche wie Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend zu machen. Schmerzensgeld wird in der Regel nur bei schwereren Verletzungen zugesprochen, während leichte Verletzungen in der Regel ausgeschlossen sind. Ansprüche hierfür müssen von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers eingeleitet werden. Die Höhe des Schmerzensgeldes erfolgt meist nach einer Schmerzensgeldtabelle und wird vom Gericht festgelegt.
Die rechtlichen Folgen der fahrlässigen Körperverletzung können weitreichend sein. Eintragungen im polizeilichen Führungszeugnis oder Punkte in Flensburg hängen von der Schwere des Vergehens ab. Ein positives Nachverhalten des Unfallverursachers, wie Entschuldigungen oder zügige Schadensregulierung, könnte sich zudem günstig auf das Verfahren auswirken.
Details | |
---|---|
Ort | Karlshagen, Deutschland |
Quellen |