Stuhr verschärft Ordnungsregeln: Neue Verordnungen für Feuerwerk, Camping und Hunde!

Stuhr, Deutschland - Der Gemeinderat der Gemeinde Stuhr hat am 22. Mai 2025 eine umfassende neue Sicherheitsverordnung beschlossen, die mehrere Änderungen in Bezug auf öffentliche Ordnung und Sicherheit umfasst. So berichtet die Kreiszeitung.
Zu den zentralen Bestandteilen der neuen Verordnung gehört ein Feuerwerksverbot vor sensiblen Gebäuden wie Feuerwehrhäusern, Rettungswachen, Polizeistationen und Tierheimen. Darüber hinaus wird das Campen auf öffentlichen Parkplätzen untersagt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Sicherheit in stark frequentierten Bereichen zu erhöhen und Konflikte zwischen verschiedenen Nutzern zu vermeiden.
Änderungen bei der Leinenpflicht für Hunde
Ein weiterer wichtiger Punkt der neuen Verordnung sind die strikteren Leinenpflichten für Hundehalter. Auf öffentlichen Flächen wird eine Leinenpflicht eingeführt, mit Ausnahme der Freilauffläche in der Steller Heide. Während der Brut- und Setzzeit gilt zusätzlich eine Leinenpflicht in diesem Gebiet. Dies entspricht teilweise den Regelungen, die auch in Städten wie München gelten, wo in öffentlichen Grünanlagen und auf Spielplätzen spezielle Vorschriften für Hunde bestehen, wie die Stadt München erklärt.
In München dürfen Hunde in bestimmten Bereichen, die durch „grüne Poller“ gekennzeichnet sind, nicht mitgeführt werden. An vielen Stellen, auch im Westpark und Umgebung, herrscht Leinenpflicht. Diese Regelungen sollen dafür sorgen, dass Hunde keine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen, insbesondere in der Nähe von Kinderspielplätzen und bei öffentlichen Veranstaltungen.
Kontext und weitere Regelungen
Die neue Verordnung in Stuhr tritt für eine Laufzeit von zehn Jahren in Kraft und ersetzt die bisherige Sicherheitsverordnung, die seit 20 Jahren Bestand hatte. Die ersten Paragraphen definieren unter anderem, was als „öffentliche Flächen“ gilt, und legen fest, welche Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich des Grünrückschnitts bestehen.
Darüber hinaus wird das Parken in Park- und Grünanlagen sowie das Abstellen von Gegenständen auf öffentlichen Flächen klar geregelt. Ein neues Verbot betrifft auch das Waschen von Fahrzeugen auf öffentlichen und unbefestigten Flächen. Die Festlegung von Ruhezeiten ermöglicht Ausnahmen für Tätigkeiten wie Landwirtschaft, die Pflege öffentlicher Anlagen und Feuerwehrübungen.
Ähnliche Regelungen, wie sie auch in der Hundeverordnung Münchens verankert sind, finden sich in Stuhr in Anlehnung an bestehende Bestimmungen wieder. So müssen große Hunde, die einer speziellen Rasse angehören oder eine Schulterhöhe von 50 cm oder mehr erreichen, an einer maximal zwei Meter langen Leine geführt werden. Auch hier gibt es spezielle Vorschriften, die an den Zustand der Hunde sowie an ihre Gefährlichkeit anknüpfen, wie sie in der Stadt München beschrieben werden.
Durch die Einführung dieser neuen Regelungen soll die Sicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger erhöht werden, während gleichzeitig Rücksicht auf die Natur und das Zusammenleben in der Gemeinde genommen wird.
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Ort | Stuhr, Deutschland |
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