Verbraucherschützer klagen gegen hohe Handgepäck-Gebühren der Airlines!

Verbraucherschützer klagen gegen Handgepäck-Gebühren bei EU-Fluggesellschaften. Forderung nach klaren Vorschriften und mehr Transparenz.
Verbraucherschützer klagen gegen Handgepäck-Gebühren bei EU-Fluggesellschaften. Forderung nach klaren Vorschriften und mehr Transparenz. (Symbolbild/NAG Archiv)

EU, Belgien - Verbraucherschutzgruppen haben sich zusammengetan, um gegen die Handgepäck-Gebühren einiger Fluggesellschaften vorzugehen. In einer offiziellen Beschwerde bei der EU-Kommission richten sie sich gegen sieben Airlines, darunter Ryanair, Easyjet und Wizz Air. Diese Unternehmen verlangen Gebühren für Handgepäck, das eine bestimmte Größe überschreitet, erlauben jedoch das Mitführen eines kleinen Handgepäckstücks kostenlos. Diese Praxis wird von dem Europäischen Verbraucherschutz-Dachverband Beuc stark kritisiert, der sie als Ausbeutung der Kunden bezeichnet.

Ein zentrales Argument der Verbraucherschützer ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2014, das besagt, dass für Handgepäck keine zusätzlichen Gebühren erhoben werden dürfen, solange es angemessene Vorgaben zu Größe und Gewicht erfüllt. Momentan fehlen jedoch klare Grenzen für Handgepäck in den EU-Regulierungen, was die Fluggesellschaften ausnutzen, indem sie teils unangemessene und rechtswidrige Anforderungen stellen.

Einheitliche Gepäckvorschriften gefordert

Der Vorstoß der Verbraucherschutzgruppen kommt zu einem Zeitpunkt, an dem das EU-Parlament ebenfalls einheitliche Regeln zur Mitnahme von Gepäck in Flugzeugen fordert. Diese sollen für mehr Transparenz bei Flugreisenden sorgen und die unterschiedlichen Regeln sowie versteckten Kosten reduzieren, die oft Preisvergleiche erschweren. Die Diskussion wurde durch eine Petition eines deutschen Reisenden angestoßen und spiegelt das wachsende Unbehagen über die steigenden Gebühren für Handgepäck wider, wo lediglich Handtaschen oder kleine Rucksäcke oft kostenlos erlaubt sind. Tagesschau berichtet, dass das EU-Parlament sich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs bezieht, das Handgepäck als „unverzichtbaren Bestandteil“ der Beförderung definiert.

Es ist klar, dass die unkritischen Gepäckkontrollen am Flugsteig und die willkürlichen Anwendung von Handgepäcksgrenzen zu Verwirrungen und Streitigkeiten zwischen Fluggästen und Personal führen. Abgeordnete fordern deshalb einheitliche und transparente Preise sowie dieselben Vorgaben für alle Airlines. Dabei erinnert das EU-Parlament daran, dass die Resolution rechtlich nicht bindend ist, sie jedoch politisches Gewicht hat und die EU-Kommission aufgefordert wird, konkrete Maßnahmen zur Umsetzung vorzulegen.

Rechte der Fluggäste

Parallel zu den Bestrebungen um klare Gepäckbestimmungen weist die Verbraucherzentrale auf die Rechte von Fluggästen hin. Gemäß der Fluggastrechte-Verordnung (VO (EG) Nr. 261/2004 haben Passagiere Ansprüche auf Entschädigungen bei Verspätungen und Annullierungen. Diese Regelung gilt für alle Flüge von EU-Flughäfen, wobei die Kunden Entschädigungen zwischen 125 und 600 Euro erhalten können, wenn der Flug verspätet ist oder gar annulliert wird. Verbraucherzentrale bietet Informationen und Musterbriefe für Schadenersatzansprüche an.

In diesem Kontext könnten die aktuellen Bestrebungen der Verbraucherschutzgruppen dazu beitragen, mehr Rechte und Klarheit sowohl in Bezug auf Handgepäckgebühren als auch andere Aspekte des Flugreisens zu schaffen. Es bleibt abzuwarten, wie die EU-Kommission auf die Forderungen reagieren wird.

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Ort EU, Belgien
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