Verfassungsschutz gibt AfD vorläufig grünes Licht – was bedeutet das?

Der Verfassungsschutz stuft die AfD vorübergehend nicht als gesichert rechtsextremistisch ein, während ein Rechtsstreit anhängig ist.
Der Verfassungsschutz stuft die AfD vorübergehend nicht als gesichert rechtsextremistisch ein, während ein Rechtsstreit anhängig ist. (Symbolbild/NAG)

Köln, Deutschland - Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat kürzlich angekündigt, dass die Alternative für Deutschland (AfD) bis zu einer Gerichtsentscheidung nicht mehr öffentlich als eine „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft wird. Diese Entscheidung wurde im Rahmen eines Eilverfahrens getroffen, wie maz-online.de berichtet. Die Behörde gab eine Stillhaltezusage im Rechtsstreit mit der AfD ab und möchte sich öffentlich nicht zu dem Thema äußern, um das laufende Verfahren nicht zu beeinflussen.

Diese Entscheidung ist insbesondere bemerkenswert, da das BfV zuvor die AfD als einen Verdachtsfall eingestuft hatte. Die letzte Klage der AfD in dieser Angelegenheit war im Jahr 2021 in zwei Instanzen erfolglos, und das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster steht noch aus. Diese neue Stillhaltezusage bedeutet, dass die Behörde die AfD bis zu einem Urteil nicht als gesichert extremistische Bewegung beobachten kann, obwohl die Beobachtung als Verdachtsfall weiterhin fortgesetzt wird.

Reaktionen der AfD

Die AfD hat die Zusage des BfV als einen wesentlichen Schritt in Richtung Entlastung gefeiert. Parteichefs Tino Chrupalla und Alice Weidel bezeichneten dies als „ersten wichtigen Schritt hin zu unserer eigentlichen Entlastung“. Chrupalla forderte zudem einen neuen Umgang mit der AfD im Bundestag.

Markus Ogorek, Staatsrechtsprofessor aus Köln, sieht die Situation differenziert. Seiner Meinung nach hält das BfV weiterhin an seiner Einschätzung zur AfD fest, gibt jedoch vorübergehend die öffentliche Einstufung als gesichert extremistisch auf. Ogorek betont, dass dieser Schritt nichts über die rechtliche Zulässigkeit der Hochstufung der AfD aussage. Er deutet darauf hin, dass das BfV im laufenden Verfahren eine ungünstige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vermeiden möchte.

Der rechtsextremistische Kontext

Der Verfassungsschutz beschäftigt sich intensiv mit rechtsextremen Gruppierungen und deren Aktivitäten. Laut der offiziellen Webseite des Bundesamtes für Verfassungsschutz, werden Organisationen wie „Combat 18 Deutschland“ und die „Weisse Wölfe Terrorcrew“ regelmäßig verfolgt und zum Teil bereits verboten. Auch die Internetplattform „Altermedia Deutschland“ wurde durch den Innenminister untersagt. Diese Gruppen zeigen häufig ihre Gesinnung in der Öffentlichkeit durch spezifische Zeichen und Symbole, die nach §§ 86, 86a des Strafgesetzbuches und anderen Gesetzen strafbar sind.

Der Ausgang des aktuellen gerichtlichen Verfahrens bezüglich der AfD bleibt angesichts dieser Zusammenhänge weiterhin offen. Die Thematik des Rechtsextremismus ist nicht nur ein zentrales Anliegen des Verfassungsschutzes, sondern auch ein politisches Zünglein an der Waage in der deutschen Gesellschaft und Politik.

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Ort Köln, Deutschland
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