Visa-Rekord 2024: Über 72.000 Genehmigungen für Ehegattennachzug!

Deutschland - Im Jahr 2024 erteilte Deutschland an seinen Auslandsvertretungen über 72.000 Visa für den Ehegattennachzug. Diese Zahl verdeutlicht die anhaltende Bedeutung des Familiennachzugs innerhalb der deutschen Migrationspolitik, die insbesondere Menschen aus der Türkei, Indien und dem Libanon betrifft, wie freilich-magazin.com berichtet.
Die Statistiken zeigen, dass Ende März 2025 insgesamt 83.869 Personen im Ausländerzentralregister erfasst waren, die im Jahr 2023 zum ersten Mal eine Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug erhielten. Für das Jahr 2024 wurden 78.644 neue Aufenthaltserlaubnisse verzeichnet. Besondere Aufmerksamkeit gilt den häufigsten Herkunftsländern: Die meisten Visa wurden an Staatsangehörige aus Syrien (8.981), der Türkei (8.384) und Indien (6.773) vergeben.
Familiennachzug erkennen
Die Zahl der bearbeiteten Visumanträge an deutschen Auslandsvertretungen stieg 2024 auf beeindruckende 1.999.915 und übertraf damit den Wert von 2023. Die abgelehnten Anträge lagen bei 264.553, was ebenfalls einen leichten Anstieg zeigt. Laut auswaertiges-amt.de arbeiten die deutschen Botschaften daran, die globale Visumbearbeitung stetig zu verbessern und nähert sich wieder dem Vorpandemieniveau.
Von den 72.552 Visa für den Ehegattennachzug entfielen 4.902 auf den Familiennachzug zu Flüchtlingen und 3.215 auf den Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten. Die Türkei verzeichnete über 10.000 Visa, gefolgt von Indien mit 7.048 und dem Libanon mit rund 6.000 Visa. Interessanterweise stieg die Zahl der Visa aus Jordanien von 848 im Jahr 2023 auf 1.578 im Jahr 2024, was einem Anstieg von über 86 Prozent entspricht.
Voraussetzungen und Integrationsmaßnahmen
Für den Ehegattennachzug ist der Nachweis einfacher deutscher Sprachkenntnisse erforderlich, der sowohl mündlich als auch schriftlich erbracht werden kann. Im Jahr 2024 legten weltweit 35.720 Personen im Rahmen des Ehegattennachzugs die Sprachprüfung „Start Deutsch 1“ ab, wobei die Bestehensquote bei 62 Prozent lag. Sprachkurse sind dabei kostenpflichtig und die Preise variieren je nach Standort, fügt freilich-magazin.com hinzu.
Die gesetzlichen Vorgaben für den Familiennachzug sind klar, besonders für Drittstaatsangehörige: Neben dem Nachweis von Deutschkenntnissen auf Niveau A1 müssen Teilnehmer auch einen Integrationskurs absolvieren und eine gesicherte Lebensgrundlage sowie ausreichend Wohnraum nachweisen. Dennoch gibt es Ausnahmen, wie im Fall von Asylsuchenden, die ohne gültigen Wohnraum und finanzielle Mittel Familienangehörige nachziehen dürfen. Im Jahr 2023 wurde ein Rekordhoch von etwa 130.000 Visa für den Familiennachzug erteilt, wobei ein großer Teil davon für minderjährige Kinder sowie Ehepartner bestimmt war, berichtet focus.de.
Zusammenfassend zeigt sich, dass Deutschland seine Visapolitik fortlaufend anpasst und bemüht ist, den Familiennachzug, insbesondere für Flüchtlinge und Menschen aus Krisenstaaten, zu fördern. Die steigenden Zahlen sprechen für die Relevanz dieser Politik in der aktuellen gesellschaftlichen und politischen Landschaft.
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