EU-Fluggastrechte in Gefahr: Entschädigung bei Verspätung stark eingeschränkt!

Welt, Deutschland - Die Rechte von Flugpassagieren in der EU stehen vor einer möglichen Neuregelung. Aktuell haben Fluggäste Anspruch auf eine Entschädigung bei Verspätungen von mehr als drei Stunden, was in der bestehenden Verordnung (EG 261 von 2004) festgelegt ist. Diese Regelung sieht Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro vor, abhängig von der Flugdistanz. Doch nun beraten die EU-Staaten über einen Vorschlag der Europäischen Kommission, der diese Entschädigungsregelungen erheblich schwächen könnte, berichtet Welt.
Der neue Vorschlag sieht vor, die Schwelle für die Entschädigung auf fünf bis zwölf Stunden anzuheben. Dies würde bedeuten, dass Passagiere in Zukunft bei längeren Verspätungen unter Umständen keine Entschädigung mehr erhalten würden. Verbraucherschützer schätzen, dass rund 80 Prozent der heutigen Entschädigungen damit entfallen würden. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig lehnt diese Änderung ab und unterstreicht die Bedeutung der Verbraucherrechte in Europa.
Rechtliche Grundlagen der Fluggastrechte
Die aktuelle Fluggastrechte-Verordnung gilt für alle Flüge von EU-Flughäfen, unabhängig vom Sitz der Fluggesellschaft. Für Flüge aus Nicht-EU-Ländern in die EU sind nur EU-Fluggesellschaften betroffen. Die Verordnung regelt klar, dass Passagiere bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden einen Anspruch auf Entschädigung haben. Hierbei liegen die Ausgleichszahlungen zwischen 250 Euro für Flüge bis 1500 km und bis zu 600 Euro für Flüge über 3500 km, wie die Verbraucherzentrale informiert.
Darüber hinaus müssen Fluggesellschaften für das Wohl ihrer Passagiere sorgen, insbesondere bei längeren Aufenthalten am Flughafen. Passagiere haben auch das Recht auf Betreuungsleistungen bei Abflugverzögerungen ab einer bestimmten Zeit. Diese umfassen kostenlose Verpflegung und gegebenenfalls Unterbringung.
Änderungen in der Luftfahrtbranche
Die Lobbyorganisation „Airlines for Europe“ (A4E) spricht sich für die vorgestellten Reformen aus und sieht in den verlängerten Zeitrahmen eine notwendige Anpassung an die Gegebenheiten der Luftfahrtindustrie. Kritiker hingegen, wie Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland, befürchten, dass eine solche Reform die Rechte der Passagiere gefährdet und Airlines dazu ermutigen könnte, Flüge gezielt zu verspäten, um Entschädigungen zu vermeiden.
Es bleibt abzuwarten, ob und wie die EU-Staaten dem Reformvorschlag folgen werden. Ein endgültiger Kompromiss mit dem EU-Parlament steht noch aus.
Für alle Passagiere ist es wichtig zu wissen, dass sie im Falle von Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen von ihren Rechten Gebrauch machen können, die unter anderem auch die Informationspflicht der Fluggesellschaften beinhalten, wie von Youreurope ausgeführt. Bei Fragen und zur Geltendmachung der Ansprüche sollten Passagiere zunächst die Airline kontaktieren und, falls notwendig, rechtliche Schritte einleiten.
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