Hamburg schützt Mieter: Soziale Erhaltungsverordnung bis 2029 verlängert!

Der Hamburger Senat hat die soziale Erhaltungsverordnung bis Ende 2029 verlängert! Diese Regelung, die bereits seit drei Jahren in Kraft ist, verpflichtet Eigentümer, die Mietwohnungen in Eigentum umwandeln wollen, eine Genehmigung einzuholen. Ziel dieser Maßnahme ist der Schutz der bestehenden Mieterinnen und Mieter vor möglichen Verdrängungen. Aktuell gilt die Verordnung in insgesamt 13 Gebieten Hamburgs. Weitere Details sind in einem Bericht auf www.ndr.de zu finden.