Klimafortschritt in Gefahr: Wird Deutschlands 2030-Ziel erreicht?

Deutschland - Am 5. Februar 2025 hat der Expertenrat für Klimafragen sein aktuelles Zweijahresgutachten zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen sowie zur Bewertung der Klimaschutzmaßnahmen veröffentlicht. Diese Bilanz wurde an Dr. Philipp Nimmermann, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), übergeben. Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck honorierte die Fortschritte der Bundesregierung in den letzten Jahren und erklärte, dass das Ziel der Klimaneutralität bis 2030 erstmals in Reichweite erscheine. Diese positiven Entwicklungen umreißen einen Fortschritt, der zwischen 2014 und 2023 deutlich stärker ausgeprägt war als zwischen 2010 und 2019, so der Expertenrat.
Im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2023 wurden zahlreiche neue Maßnahmen beschlossen und bestehende Maßnahmen novelliert. Zu den Schlüsselpunkten zählen die Ausweitung der CO2-Bepreisung sowie Förderungen, die sowohl der Energieeffizienz von Gebäuden als auch der Ressourceneffizienz in der Industrie zugutekommen. Aber auch die Herausforderungen bleiben enorm: Um die angestrebten Klimaziele bis 2030 zu erreichen, muss die durchschnittliche jährliche Minderungsrate der Treibhausgasemissionen weiter gesteigert werden.
Fortschritte und Herausforderungen im Energiesektor
Der Energiesektor zeigt dynamische Fortschritte, während in den Bereichen Verkehr und Gebäude noch intensivere Anstrengungen erforderlich sind. Die Analyse des Expertenrats weist darauf hin, dass eine unzureichende Transformation in diesen Sektoren das Risiko birgt, sowohl die nationalen Klimaziele als auch die Vorgaben der Europäischen Klimaschutzverordnung zu verfehlen. Die Finanzierungslücke bei den öffentlichen Investitionen wird auf einen mittleren bis hohen zweistelligen Milliardenbetrag pro Jahr geschätzt.
Im Vergleich dazu zielen die Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030 auf eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 55 % bis 2030 im Vergleich zum Jahr 1990 ab. Die Einführung eines CO2-Preises in den Sektoren Verkehr und Heizung, die seit 2021 Bestandskraft haben, soll ebenfalls zu diesen Zielen beitragen. Der Preis startet bei 10 Euro pro Tonne CO2 und soll bis 2025 auf 35 Euro steigen, bevor er ab 2026 marktgesteuert auf einem bestimmten Preisniveau festgelegt wird.
Soziale Aspekte und Unterstützung für die Bürger
Die Einnahmen aus den CO2-Preisen werden in Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels reinvestiert oder in Form von finanzieller Unterstützung an die Bürger weitergegeben. Zu den unterstützenden Maßnahmen gehören unter anderem erhöhte Zuschüsse für den Austausch von Ölheizungen und die Fortführung des Umweltbonus für Elektrofahrzeuge. Wichtig ist auch die Erhöhung des Wohngeldes um 10 % zur Unterstützung einkommensschwacher Haushalte.
Der Expertenrat wird die Bundesregierung weiterhin mit unabhängiger, wissenschaftlicher Expertise unterstützen, um die ambitionierten Klimaziele zu erreichen. Die Aufgaben des Expertenrats sind im Bundes-Klimaschutzgesetz verankert und umfassen die regelmäßige Erstellung von Zweijahresgutachten.
Gutachten und Fortschritte werden jährlich überprüft, um sicherzustellen, dass die gesteckten Ziele nicht nur erreicht, sondern auch übertroffen werden können. Der Blick auf zukünftige Entwicklungen bleibt optimistisch, jedoch sind die Herausforderungen groß und erfordern ein kollektives Handeln aller Beteiligten, um die Klimaziele Deutschlands wie auch die Vorgaben der EU effizient umzusetzen. Weitere Informationen hierzu bietet die Bundesregierung und das Umweltbundesamt.
Für weiterführende Informationen kann das BMWK besucht werden.
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