Vogelgrippe-Alarmsignal: 15.000 Tiere im Alb-Donau-Kreis betroffen!

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Im Alb-Donau-Kreis wurde der subtyp H5N1 der Vogelgrippe in einem Geflügelbetrieb festgestellt. Biosicherheitsmaßnahmen sind aktiv.

Im Alb-Donau-Kreis wurde der subtyp H5N1 der Vogelgrippe in einem Geflügelbetrieb festgestellt. Biosicherheitsmaßnahmen sind aktiv.
Im Alb-Donau-Kreis wurde der subtyp H5N1 der Vogelgrippe in einem Geflügelbetrieb festgestellt. Biosicherheitsmaßnahmen sind aktiv.

Vogelgrippe-Alarmsignal: 15.000 Tiere im Alb-Donau-Kreis betroffen!

Was passiert im Alb-Donau-Kreis? Heute kam die alarmierende Nachricht über einen Ausbruch von Vogelgrippe in einem größeren Nutzgeflügelbetrieb. Das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 wurde dort nachgewiesen. Die zuständigen Behörden haben umgehend reagiert. Wie baden-wuerttemberg.de berichtet, wurde der gesamte Geflügelbestand von rund 15.000 Tieren sofort gesperrt, nachdem das Virus durch das Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems bestätigt wurde. Die verantwortlichen Tierhalter sind nun gefordert, ihre Tiere tierschutzgerecht zu töten. Diese Maßnahmen sind Teil der Strategie zur Bekämpfung der Geflügelpest.

Minister Peter Hauk betont die Notwendigkeit von hohen Biosicherheitsmaßnahmen, um einer weiteren Ausbreitung der Seuche entgegenzuwirken. Die Tiergesundheitsbehörden vor Ort setzen bereits alle notwendigen Schritte in die Tat um. Die Anordnungen zur Bekämpfung solcher Tierseuchen sind klar geregelt und schlagkräftig angesichts der Gefährdung, die von einem solchen Virus ausgeht.

Biosicherheitsmaßnahmen im Fokus

Doch was bedeutet das konkret für die Geflügelhalter in der Region? Um ein Eindringen und die Verbreitung von Tierseuchenerregern zu verhindern, sind strikte Biosicherheitsmaßnahmen erforderlich. Dazu zählen unter anderem Zugangsrestriktionen zu Geflügelbeständen, die Verwendung geeigneter Schutzkleidung sowie das Wechseln des Schuhwerks vor dem Betreten der Ställe. Verhalten sich Halter nicht an diese Vorschriften, setzen sie nicht nur ihre Tiere, sondern auch die gesamte Branche aufs Spiel.

Ein ganz besonderes Augenmerk liegt auf der Sicherung der Zuflüsse von Tieren sowie der hygienischen Lagerung von Futtermitteln. Wildvögel gelten bekanntermaßen als Reservoir für die Geflügelpest-Erreger, weshalb es entscheidend ist, den Kontakt zwischen Nutzgeflügel und Wildvögeln unbedingt zu vermeiden. Dazu zählen maßgebliche Vorschriften zur Stallhaltung und -sicherung, die im Rahmen der Geflügelpest-Verordnung festgelegt sind.

Eindämmung und Aufzeichnungspflichten

Um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, müssen Geflügelhalter verschiedene Aufzeichnungspflichten einhalten. Bei Verlusten von mindestens drei Tieren innerhalb von 24 Stunden oder mehr als zwei Prozent bei Beständen über 100 Tieren ist eine tierärztliche Untersuchung Pflicht. Diese Kontrollen sind notwendig, um schnell mögliche Ausbrüche zu identifizieren und geeignete Maßnahmen einzuleiten.

Bis zur vollständigen Klärung der Situation bleiben die Behörden währenddessen im engen Austausch mit den Tierhaltern, um die bestmöglichen Maßnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe zu ergreifen. Die momentane Entwicklung ist zwar ernst, doch die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass durch die richtige Handhabung und vorbeugende Maßnahmen auch kritische Situationen gemeistert werden können.