Erster Antrag für fünf Windräder: Böblingen setzt auf grüne Energie!

Am 6. Juli 2025 wurde im Landkreis Böblingen der erste Antrag für fünf Windkraftanlagen eingereicht, um nachhaltige Energie zu fördern.

Am 6. Juli 2025 wurde im Landkreis Böblingen der erste Antrag für fünf Windkraftanlagen eingereicht, um nachhaltige Energie zu fördern.
Am 6. Juli 2025 wurde im Landkreis Böblingen der erste Antrag für fünf Windkraftanlagen eingereicht, um nachhaltige Energie zu fördern.

Erster Antrag für fünf Windräder: Böblingen setzt auf grüne Energie!

Der Wind weht günstig für die Energieversorgung im Landkreis Böblingen. Mit dem ersten Antrag auf Genehmigung von fünf Windkraftanlagen, der heute im Landratsamt eingegangen ist, wird der Grundstein für den Windpark „Sindelfinger Wald“ gelegt. Über diesen bedeutsamen Schritt berichtet der Gäubote.

Für Landrat Roland Bernhard ist der Ausbau der Windkraft im Landkreis nicht nur ein wichtiges Anliegen, sondern auch ein Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Zukunft. Er hat bereits betont, dass der Antrag zügig bearbeitet wird und dass das Ziel „10 + X“ (d.h. eine definierte Anzahl an Windkraftanlagen plus mögliche zusätzliche) für den Landkreis ins Visier genommen wird.

Details zu den geplanten Windkraftanlagen

Die geplanten Windkraftanlagen werden sich im Grenzbereich zwischen Sindelfingen und Magstadt, westlich der Autobahnraststätte Sindelfinger Wald, befinden. Mit einer Gesamtleistung von bis zu 35 MW sollen die Anlagen rund 70.000 MWh Strom jährlich erzeugen, was den Bedarf von etwa 17.500 Haushalten nachhaltig decken kann. Die Typenwahl fällt auf die Enercon E-175, die mit einer Nennleistung von jeweils 7 MW ausgestattet sind. Die Anlagen erreichen eine Nabenhöhe von 174 Metern und eine Gesamthöhe von 262 Metern. Dr. Karl Peter Hoffmann, Geschäftsführer der Stadtwerke Sindelfingen GmbH, bezeichnet den Antrag als einen bedeutenden Meilenstein für die erneuerbaren Energien in der Region.

Doch wie läuft das Genehmigungsverfahren für solche Windprojekte ab? Gemäß den Informationen der Fachagentur Wind müssen Windenergieanlagen, die über 50 Meter hoch sind, nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt werden. Dies stellt sicher, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen oder anderen rechtlichen Belange verletzt werden. Das Genehmigungsverfahren ist komplex, da Aspekte wie Immissionsschutz, Natur- und Artenschutzrecht und Bauordnungsrecht berücksichtigt werden müssen.

Erleichterungen im Genehmigungsverfahren

Ein positives Signal für den Windkraftausbau ist die Möglichkeit von Erleichterungen im Genehmigungsverfahren, die bis zum Sommer 2025 gelten. Diese Erleichterungen betreffen auch Vorhaben, die nicht in besonders sensiblen Naturräumen wie Natura 2000-Gebieten oder Naturschutzgebieten liegen. Die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) entfällt möglicherweise, es sind jedoch modifizierte artenschutzrechtliche Prüfungen erforderlich. Die Naturschutzbehörden werden geeignete Minderungsmaßnahmen anordnen, die eingehalten werden müssen. Diese Informationen sind wichtig für alle, die sich mit der Planung von Windkraftprojekten beschäftigen.

Um den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben, bedarf es klarer rechtlicher Rahmenbedingungen und einer zügigen Genehmigungspraxis. Der aktuelle Entwurf zur Änderung mehrerer relevanter Gesetze, einschließlich des BImSchG und des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG), wird von der Bundesregierung vorangetrieben. Ziel ist es, die Genehmigungsverfahren für Windkraft- und Solarprojekte zu beschleunigen und somit den Fortschritt in der Energiewende zu unterstützen.

Die geplanten Windkraftanlagen im Landkreis Böblingen könnten ein wichtiger Teil in der komplexen Gleichung zur Erreichung von Klimazielen und zur Sicherstellung einer umweltfreundlichen Energieversorgung werden. Hier gilt es jetzt, die nächsten Schritte zügig zu gehen.