Hitzefrei? So schützen europäische Länder ihre Arbeiter vor der Glut!

Erfahren Sie, welche Hitzeschutzmaßnahmen in Europa ergriffen werden und wie der Arbeitsschutz bei extremen Temperaturen geregelt ist.

Erfahren Sie, welche Hitzeschutzmaßnahmen in Europa ergriffen werden und wie der Arbeitsschutz bei extremen Temperaturen geregelt ist.
Erfahren Sie, welche Hitzeschutzmaßnahmen in Europa ergriffen werden und wie der Arbeitsschutz bei extremen Temperaturen geregelt ist.

Hitzefrei? So schützen europäische Länder ihre Arbeiter vor der Glut!

Der Sommer hat uns fest im Griff und mit ihm die drückende Hitze, die in den letzten Wochen für einige Herausforderungen am Arbeitsplatz gesorgt hat. Während in Ländern wie Spanien, Italien, Griechenland und der Türkei bereits umfassende Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor extremen Temperaturen umgesetzt wurden, bleibt die Regelung in Deutschland vergleichsweise locker.

Besonders spannend ist der Blick auf Griechenland, wo touristische Attraktionen wie die Akropolis bei Temperaturen über 40 Grad schließen. Um die Bevölkerung und die Beschäftigten zu schützen, öffnet das griechische Arbeitsministerium klimatisierte öffentliche Gebäude während Hitzewellen. Es gibt sogar ein Verbot für Arbeiten im Freien zwischen 12:00 und 17:00 Uhr. Verstöße können zu saftigen Strafen von bis zu 2.000 Euro pro betroffenem Mitarbeiter führen, wie Schwarzwälder Bote berichtet.

Hitzeschutzregelungen in Europa

In Spanien wurden die gesetzlichen Regelungen zum Hitzeschutz 2023 verschärft. Hier sind Arbeitgeber verpflichtet, Sonnensegel anzubringen und Trinkwasserstellen einzurichten. Bei Hitzewarnungen, die Orange oder Rot erreichen, müssen Arbeiten im Freien eingeschränkt oder sogar ganz unterbrochen werden. Wer dies ignoriert, kann mit Strafen von bis zu fast einer Million Euro rechnen. Frankreich hingegen verlangt von Arbeitgebern, mindestens drei Liter Wasser pro Arbeitnehmer bereitzustellen.

Ein weiteres europäisches Beispiel ist Rumänien: Hier muss der Arbeitgeber das Arbeitsprogramm anpassen, wenn extreme Hitze herrscht. Die Arbeit kann zwischen 11:00 und 17:00 Uhr ruhen, und Wasser muss ebenfalls bereitgestellt werden. Im Gegensatz dazu sind in Italien keine einheitlichen Schutzmaßnahmen festgelegt; vielmehr haben einige Regionen eigene Anti-Hitze-Verordnungen erlassen.

Die Situation in Deutschland

In Deutschland hingegen gibt es kaum gesetzliche Rechte auf Auszeiten bei Hitze. Zwar hat der Arbeitgeber gemäß dem Arbeitsschutzrecht und der Arbeitsstättenverordnung Fürsorgepflichten, doch allgemeine Temperaturen für „hitzefrei“ existieren nicht. Die Arbeitsstättenregel „ASR A3.5 Raumtemperatur“ beleuchtet zwar die Pflichten der Arbeitgeber, bleibt jedoch nicht rechtsverbindlich. Dabei kommt es auf spezifische Grenzwerte an: Bei Übersteigung von 26 Grad Celsius sollte der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, und ab 35 Grad ist der Arbeitsplatz nicht mehr geeignet. Das Haufe erklärt die damit verbundenen Pflichten ausführlich.

Die nachfolgende Tabelle zeigt einige Regelungen in verschiedenen europäischen Ländern auf:

Land Maßnahmen Strafen
Griechenland Öffnung klimatisierter Gebäude, Verbot für Arbeiten im Freien zwischen 12:00 und 17:00 Uhr Bis zu 2.000 Euro
Spanien Sonnensegel, Trinkwasserstellen, Arbeiten im Freien bei Hitzewarnungen Bis zu 1 Million Euro
Frankreich Bereitstellung von mindestens 3 Litern Wasser pro Arbeitnehmer Keine genauen Angaben
Italien Regionale Regelungen Keine einheitlichen Strafen

Auswirkungen der Hitze auf die Gesundheit

Mit steigenden Temperaturen sehen sich nicht nur die Arbeitgeber, sondern auch die Arbeitnehmer verstärkt gesundheitlichen Risiko­faktoren ausgesetzt. Hitzestress kann zu Übelkeit, Schwächegefühl oder gar Hitzekollaps führen, wie im DGUV Forum ausgeführt wird. Arbeitgeber sind daher verpflichtet, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen und Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Insbesondere ältere Menschen und schwangere Arbeitnehmer sind bei Hitze stark gefährdet.

Es könnte an der Zeit sein, dass auch in Deutschland mehr Wert auf den Hitzeschutz gelegt wird, um die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht nur zu schützen, sondern auch das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit sicherzustellen. Ein einvernehmlicher Austausch zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten könnte hier entscheidend sein, um Lösungen zu finden, bei denen alle profitieren.