Drohnenbedrohung: Baden-Württemberg rüstet sich für den Ernstfall!
Baden-Württemberg bereitet sich unter Michael Giss auf Drohnenbedrohungen vor, fordert Reformen zur Sicherheitskooperation.

Drohnenbedrohung: Baden-Württemberg rüstet sich für den Ernstfall!
Ein Blick auf die Sicherheitslage in Deutschland zeigt, dass die bevorstehenden Herausforderungen ernst genommen werden müssen. Am 10. Oktober 2025 präsentiert sich die Theodor-Heuss-Kaserne in Stuttgart als ein stark bewachtes Zentrum des Landeskommandos Baden-Württemberg. Michael Giss, der 61-jährige oberste Bundeswehrbefehlshaber in der Region, kennt die Herausforderungen, die mit dem steigenden Einsatz von Drohnen verbunden sind. Er hat in Afghanistan und im Indischen Ozean als Kommandeur gedient und sieht nun in der Luftüberwachung eine neue Bedrohung für die Sicherheit.
„Drohnen, die möglicherweise mit Sprengstoff ausgestattet sind, stellen ein zunehmendes Risiko dar“, warnt Giss. Um darauf vorbereitet zu sein, fordert er schnellere rechtliche Regelungen, die eine Zusammenarbeit zwischen Polizei und Bundeswehr im Falle von Drohnenangriffen erleichtern. Besonders die Tragflächen-Drohnen attestiert er als potenzielle Gefahren für kritische Infrastrukturen, die es zu schützen gilt. Um die Abwehrmechanismen zu verbessern, plant er eine Großübung, die sowohl die Bundeswehr als auch die Polizei einbinden soll.
Vorbereitung auf zukünftige Konfliktszenarien
Die Bundeswehr befindet sich im ständigen Lernprozess, der Giss zufolge bereits in Ministerien und Verwaltungsstrukturen stattgefunden hat. In der aktuellen Situation heben sowohl Giss als auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) die Notwendigkeit hervor, den Einsatz der Bundeswehr im Inland zu erleichtern. Der Einsatzbereich wird jedoch durch das Grundgesetz stark eingegrenzt. Nur im Falle „besonders schwerer Unglücksfälle“ ist die Bundeswehr laut Artikel 35 Grundgesetz zur Verstärkung berechtigt.
Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) und der Vorsitzende der CDU, Friedrich Merz, sehen die Sicherheitslage als angespannt an. Die Zunahme von Drohnenüberflügen im deutschen Luftraum führt dazu, dass Russland häufig als potenzieller Urheber vermutet wird. Geplant sind Reformen des Luftsicherheitsgesetzes, die Dobrindt in Aussicht stellt, um die Befugnisse der Bundeswehr in dieser Hinsicht zu erweitern.
Die rechtlichen Herausforderungen
Dennoch unterstreicht Verena Jackson, eine Expertin für Sicherheitsrecht, die rechtlichen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Einsatz der Bundeswehr gegen Drohnen. Diese könnte zwar im Spannungs- oder Zustimmungsfall abgeschossen werden, doch die Bedingungen dafür sind alles andere als klar. Der Bundestag könnte einen Spannungsfall gemäß Artikel 80a Grundgesetz nur mit einer Zweidrittelmehrheit feststellen, was einen zusätzlichen Hürdenlauf darstellt.
Während Giss die Vorbereitungen auf mögliche militärische Angriffe Russlands bis 2029 ins Auge fasst, bleibt zu hoffen, dass sich Deutschland nicht vollständig ausgespäht fühlt. Er empfiehlt den Unternehmen, sich auf künftige Konfliktszenarien einzustellen und resilient zu werden, denn Militärkonvois, die ebenfalls auf den Straßen sichtbar sein könnten, könnten zu erheblichen Verkehrsbehinderungen führen.
Die Herausforderungen stehen fest, und es bedarf einer klaren Strategie, um die Sicherheit Deutschland zu gewährleisten. Giss weist nachdrücklich darauf hin: „Der Wettlauf zwischen Drohne und Drohne ist entscheidend für unsere Zukunft“. Mit angepassten Gesetzen und einer gestärkten Rüstungsindustrie sieht er Baden-Württemberg gut aufgestellt und bereit, rechtzeitig zu reagieren.
Die Entwicklungen in dieser Angelegenheit sind entscheidend, und die Zeit wird zeigen, wie flexibel die rechtlichen Rahmenbedingungen sich an die praktischen Erfordernisse anpassen können. Deutschland will sich nicht nur sicher fühlen, sondern auch tatsächlich sicher sein.
Für weitere Informationen zu den aktuellen Militärstrategien und den rechtlichen Rahmenbedingungen siehe SWR aktuell und ZDF heute.