Heidelberg führt Mindestpreise für Mietwagen ein – Tarife ab August!

Heidelberg führt Mindestpreise für Mietwagen ein – Tarife ab August!
In Heidelberg tut sich etwas in der Welt der Mietwagen und Taxis. Ab dem 1. August 2025 wird die Stadt ein Mindestbeförderungsentgelt (MBE) für Mietwagen einführen. Tausende von Taxifahrern haben lange gefordert, dass solche Tarifkorridore und Mindestpreise etabliert werden, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Die neue Regelung zielt darauf ab, Dumpingpreise zu verhindern, die von plattformbasierten Mietwagenanbietern wie Uber angeboten werden. Dies wurde von der Stadt durch eine Allgemeinverfügung beschlossen, die ein MBE in Höhe des örtlichen Taxitarifs minus 2,875 % vorschreibt, mit Ausnahme von Fahrten, die ausschließlich für Krankenfahrten durchgeführt werden. Diese Maßnahme könnte einen Wendepunkt für das lokale Verkehrswesen darstellen, da ähnliche Regelungen bereits in Städten wie Leipzig und dem Landkreis Lörrach umgesetzt wurden. [Taxi Times] berichtet, dass das Verwaltungsgericht Leipzig in der Vergangenheit die Legitimität von MBE zur Marktregulierung bestätigte, jedoch die konkrete Umsetzung durch die Stadt kritisierte.
Das Thema Mindestbeförderungsentgelte wird in der rechtlichen Landschaft Deutschlands immer wichtiger. Das Verwaltungsgericht in Leipzig hat in einem aktuellen Urteil unterstrichen, dass Städte nur unter strengen Vorgaben gegen die neueren, meist app-gestützten Mobilitätsanbieter wie Uber vorgehen dürfen. Diese Anordnung zeigt, wie komplex der rechtliche Kontext ist, in dem sich die Städte bewegen. Die Richter stellten fest, dass die Maßnahme des MBE an sich zulässig ist, jedoch die Höhe des MBE in Leipzig als überzogen angesehen wurde. Die Taxibetriebe klagen dabei über eine ungleiche Behandlung gegenüber den Mietwagenfirmen, die oft niedrigere Fahrpreise anbieten. [LTO] beleuchtet, dass der Schutz des Taxigewerbes als schutzwürdiges Gemeinschaftsgut anerkannt wurde.
Auswirkungen auf die Mobilität
Die Diskussion um die Preisgestaltung im Personenbeförderungsmarkt wirft wesentliche Fragen auf. Professor Dr. Stefan Korte und Ass. Iur. Nina Kunzi haben in einer Analyse auf den Wandel in der Mobilität hingewiesen. Traditionelle Taxidienste stehen im Wettbewerb mit Anbieter solcher wie Uber, die in 16 deutschen Städten aktiv sind und oft niedrigere Preise anbieten. Dies könnte langfristig Auswirkungen auf den öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) haben. Insbesondere für ländliche Gebiete besteht die Gefahr, dass aufgrund der wettbewerbsbedingten Preisdifferenzierung weniger Fahrten angeboten werden – ein Phänomen, das als „Rosinenpicken“ bezeichnet wird. [Beck] weist darauf hin, dass einige Städte Maßnahmen ergreifen, um den ÖPNV zu schützen. Dabei werfen die rechtlichen Grundlagen Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf mögliche Verstöße gegen EU-Rechte.
Die Entscheidung der Stadt Heidelberg, diese Preiskontrolle einzuführen, könnte als Vorbild für andere Kommunen angesehen werden. Herwig Kollar, Präsident des BVTM, betrachtet diesen Schritt als wegweisend. Durch rechtliche Gutachten wird zudem festgestellt, dass einige Mietwagenunternehmen, die für Uber tätig sind, vor Ort subventioniert werden. Dies könnte die Argumentation für die Einführung eines MBE weiter stärken.
Ausblick
Obwohl die Stadt Heidelberg eine klare Richtung vorgibt, bleibt abzuwarten, wie die Umsetzung rechtlich angefochten werden könnte. In der Vergangenheit gab es Bedenken, ob solche Regelungen den Rahmen des zulässigen kartellrechtlichen Rahmens einhalten. Um die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes nicht zu gefährden, ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Interessen der traditionellen Taxis und der neuen Mobilitätsanbieter von Nöten. Der anstehende Kampf um die Marktverhältnisse im Mobilitätssektor wird also weiterhin für Schlagzeilen sorgen.