BGH-Urteil erschüttert Arzneimittelpreisbindung für Versandapotheken!

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Der BGH in Karlsruhe urteilt zur Arzneimittelpreisbindung für EU-Versandapotheken und prüft deren Vereinbarkeit mit EU-Recht.

Der BGH in Karlsruhe urteilt zur Arzneimittelpreisbindung für EU-Versandapotheken und prüft deren Vereinbarkeit mit EU-Recht.
Der BGH in Karlsruhe urteilt zur Arzneimittelpreisbindung für EU-Versandapotheken und prüft deren Vereinbarkeit mit EU-Recht.

BGH-Urteil erschüttert Arzneimittelpreisbindung für Versandapotheken!

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat heute ein aufsehenerregendes Urteil zur Arzneimittelpreisbindung für Versandapotheken im EU-Ausland verkündet. Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die deutsche Apothekerlandschaft haben und stellt bereits bestehende Regelungen infrage. Das Urteil deutet an, dass die Neuregelung des Arzneimittelgesetzes aus dem Jahr 2020 möglicherweise gegen EU-Recht verstößt. Wie Ärzteblatt beschreibt, muss Deutschland nun nachweisen, dass eine Preisbindung für eine flächendeckende Arzneimittelversorgung zwingend erforderlich ist (Az.: I ZR 74/24).

Im Kern steht die Klage des Bayerischen Apothekerverbands gegen die niederländische Versandapotheke Tanimis Pharma, die zwischen 2012 und 2013 bei Einlösung von deutschen Rezepten Boni in Höhe von drei Euro pro Medikament anbot. Auch eine Prämie für das Ausfüllen eines Fragebogens war im Angebot. Der BGH wies die Klage zwar zurück und bestätigte, dass die Boni unzulässig sind. Jedoch stellte das Gericht fest, dass die bis zum 14. Dezember 2020 geltende Regelung im Arzneimittelgesetz nicht im Einklang mit EU-Recht steht.

Gesetzliche Vorgaben und Herausforderungen

Der BGH stellte klar, dass die EU-Rechtslage Eingriffe in die Warenverkehrsfreiheit nur in bestimmten Ausnahmen erlaubt. Dazu zählen gewichtige Gründe, wie die Gesundheit der Bevölkerung und eine flächendeckende Arzneimittelversorgung. Eine Gefährdung dieser Ziele muss jedoch mit statistischen Daten oder sonstigen prüfbaren Beweisen belegt werden, was der Apothekerkammer anscheinend nicht gelungen ist.

In diesem Kontext ist interessant, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits 2016 eine ähnliche Entscheidung getroffen hat. Nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen, die seit dem 15. Dezember 2020 in Kraft sind, dürfen Apotheken keine finanziellen Anreize oder Zuwendungen mehr an Versicherte gewähren. Allerdings betonte der BGH, dass es entscheidend sei, ob diese Regelung notwendig ist, um eine sichere und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung zu garantieren.

Reaktionen aus der Branche

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hat das Urteil bedauert, sieht jedoch die sozialrechtliche Preisbindung für Versandapotheken im EU-Ausland nach wie vor als gültig an. Die Diskussion um die Preisbindung und die Regelungen für Versandapotheken dürfte nach diesem Urteil sicher weitergehen. Diese Entwicklungen könnten entscheidenden Einfluss auf die wirtschaftliche Situation der Apotheken und die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung haben.

Aktuell bleibt abzuwarten, wie sich die gesamte Situation weiterentwickeln wird und ob es zu einer Neuregelung kommen wird, die den Anforderungen des EU-Rechts gerecht wird. Unterm Strich ist eines klar: Das Thema Arzneimittelpreisbindung hat nicht nur juristische, sondern auch gesellschaftliche Relevanz, da es letztlich um die Versorgungssicherheit der Menschen geht. Weitere Details finden Sie auch bei Spiegel.