Nachbars Regenwasser geklaut: Polizei ermittelt wegen 15 Cent Diebstahl!

Eine Frau in Konstanz zapfte nachts 40 Liter Regenwasser aus der Tonne ihres Nachbarn und wird wegen Diebstahls ermittelt.

Eine Frau in Konstanz zapfte nachts 40 Liter Regenwasser aus der Tonne ihres Nachbarn und wird wegen Diebstahls ermittelt.
Eine Frau in Konstanz zapfte nachts 40 Liter Regenwasser aus der Tonne ihres Nachbarn und wird wegen Diebstahls ermittelt.

Nachbars Regenwasser geklaut: Polizei ermittelt wegen 15 Cent Diebstahl!

In einer ungewöhnlichen Geschichte aus Spaichingen sorgt eine 51-jährige Frau für Aufregung: Sie zapfte in den frühen Morgenstunden des 25. Juli das Regenwasser ihres Nachbarn an, um damit ihre Gießkanne zu füllen. Rund 40 Liter des kostbaren Nasserleins entnahm sie heimlich aus dem Regenfass des 38-Jährigen. Damit sicherte sie sich ein “gutes Geschäft”, dessen Wert auf sage und schreibe 15 Cent geschätzt wurde, berichtet Welt.

Der interessante Vorfall ereignete sich kurz vor 4 Uhr, als die Frau sich hinter einem Müllcontainer versteckte, um nicht entdeckt zu werden. Der Nachbar bemerkte den Wasserverlust und zeigte die Diebin bei der Polizei an. Diese stellte fest, dass das entnommene Wasser Eigentum des Besitzers ist und der Diebstahl somit rechtlich relevant ist. Die mögliche Strafe für den Diebstahl geringwertiger Sachen kann von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen reichen, wie es auf legalnerd.de ausführlich erklärt wird.

Gemeinde diskutiert über die Konsequenzen

Der Vorfall hat in der Gemeinde hitzige Diskussionen ausgelöst. Die Polizei veröffentlichte eine Pressemitteilung, die schnell auf Facebook für Aufsehen sorgte. Rund 270 Kommentare zeigen ein gemischtes Bild der Meinungen: Einige Nutzer bewerten das Verhalten der Frau als schwäbische Sparsamkeit, während andere den Aufwand der Polizei in Frage stellen, der für den geringen Wert des gestohlenen Wassers betrieben wird. Einige Kommentatoren geben sogar Tipps, wie man beim Wasserklau unbemerkt bleibt oder bieten der Frau an, ihre Gießkanne kostenlos zu füllen.

Es wird zudem eine grundlegende Frage aufgeworfen: Gehört Regenwasser jemandem? Die Polizei betont, dass Regenwasser im Fass tatsächlich dem Eigentümer gehört, was die Rechtslage klarstellt. Wenn auch der Anspruch auf Regenwasser immer wieder diskutiert wird, hat die Frau nun eine strafrechtliche Verantwortung. Ob die Staatsanwaltschaft gegen sie vorgehen wird, ist allerdings unklar. Laut Angaben Schwäbische könnte das Verfahren aufgrund der Geringfügigkeit oder des fehlenden öffentlichen Interesses eingestellt werden.

Die ganze Geschichte wirft ein Licht auf die oft unterschätzte Thematik des Diebstahls geringwertiger Sachen. Es gilt die rechtliche Regelung, dass solch ein Diebstahl straffrei bleibt, es sei denn, es besteht ein öffentliches Interesse oder ein Strafantrag wird von dem Geschädigten gestellt. Dies geschieht allerdings häufig nicht bei geringfügigen Summen, was dazu führen kann, dass kleinere Delikte oft unter den Tisch fallen.