Zoll stoppt Kleintransporter mit 70 Tieren – Taubenschmuggel aufgedeckt!
Bei Blumberg stoppte der Zoll einen rumänischen Transporter mit 70 Zuchttauben aus der Schweiz, die ohne Dokumente transportiert wurden.

Zoll stoppt Kleintransporter mit 70 Tieren – Taubenschmuggel aufgedeckt!
In einem bemerkenswerten Vorfall hat das Hauptzollamt Singen einen rumänischen Kleintransporter gestoppt, der mit 70 Zuchttauben beladen war. Der Fahrer, ein rumänischer Staatsbürger, wurde nahe Blumberg an der Grenze zur Schweiz angehalten und berichtete, dass er 53 Tauben von einem Schweizer Züchter in Stühlingen geladen hatte, mit dem Ziel, diese nach Hamburg zu bringen. Darüber hinaus hatte er 17 Tauben aus Großbritannien in Frankreich eingeladen, die nach Rumänien transportiert werden sollten. Das Problem? Für keine der Tiere konnten gültige Einfuhrdokumente vorgelegt werden, wie schwaebische.de berichtet.
Der Fahrer konnte zudem keinen Nachweis über den Wert der Vögel erbringen. Er schätzte ihre Preise auf maximal zwei Euro pro Tier. Doch hier besteht ein gewaltiger Preisunterschied: Branchenübliche Verkaufspreise für Zuchttauben liegen zwischen 100 und 300 Euro. Dies gab Anlass für die Zollbeamten, ein Steuerstrafverfahren einzuleiten und Einfuhrabgaben von über 1.800 Euro zu erheben. Schließlich konnte der Fahrer die Abgaben nicht bezahlen.
Die weiteren Schritte
Da sich keine artgerechte Unterbringung der Tiere vor Ort fand, erhielt der Fahrer die Erlaubnis, die Tauben nach Hamburg zu transportieren. Es gab jedoch strenge Auflagen: Bis die offenen Abgaben vollständig beglichen sind, dürfen die Tauben nicht verkauft oder für Zuchtprogramme sowie Wettkämpfe genutzt werden. Der Zoll hat sich verpflichtet, die Einhaltung dieser Regelungen zu überwachen. Zugleich wurde das Verfahren an die Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe weitergeleitet, wie bild.de ausführlich schildert.
In Deutschland schützt das Tierschutzgesetz die Tiere beim Transport. Die Zollverwaltung ist hierbei für die Gewährleistung der Vorschriften zuständig, die in der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 sowie in der Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV) geregelt sind. Diese Gesetze sollen sicherstellen, dass Tiere während ihres Transports vor Schmerzen, Leiden oder Schäden bewahrt werden. Die Anforderungen sind hoch, und die Zollbehörden haben das Recht, Tiertransporte jederzeit anzuhalten und zu kontrollieren. Verantwortlich für die Einhaltung dieser Bestimmungen ist der Beförderer oder Einführer der Tiere, wie zoll.de feststellt.
Diese Aktion des Zolls ist ein wichtiges Signal für den Tierschutz – und zeigt gleichzeitig, wie sorgfältig der Zoll beim grenzüberschreitenden Transport von Tieren vorgeht. Man könnte sagen, hier handelt es sich um ein Beispiel, das die Bedeutung der Einhaltung von Vorschriften nicht nur dem Fahrer, sondern auch allen Beteiligten vor Augen führt.