Lucha fordert Reform: Pflegeheimkosten bald planbar und fair!

Sozialminister Lucha fordert Reform der Pflegekosten in Baden-Württemberg, um Eigenanteile planbar zu machen und zu begrenzen.

Sozialminister Lucha fordert Reform der Pflegekosten in Baden-Württemberg, um Eigenanteile planbar zu machen und zu begrenzen.
Sozialminister Lucha fordert Reform der Pflegekosten in Baden-Württemberg, um Eigenanteile planbar zu machen und zu begrenzen.

Lucha fordert Reform: Pflegeheimkosten bald planbar und fair!

In den letzten Wochen hat das Thema Pflegeversicherung zunehmend die Gemüter bewegt. Der Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha von Baden-Württemberg hat sich entschlossen, endlich eine nachhaltige Finanz- und Strukturreform für die Pflegeversicherung auf den Weg zu bringen. Wie baden-wuerttemberg.de berichtet, ist das Ziel dieser Reform, die Eigenanteile an den Pflegeheimkosten sowohl planbar als auch begrenzt zu gestalten. Das ist besonders wichtig, denn die durchschnittliche Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen im ersten Jahr des Aufenthalts in einem Pflegeheim beträgt inzwischen satte 3.400 Euro pro Monat (Stand: 1. Juli 2025).

Um dieser Herausforderung zu begegnen, hat Lucha einen innovativen Vorschlag gemacht: den sogenannten Sockel-Spitze-Tausch. Bei diesem neuartigen Finanzierungskonzept sollen die Pflegeheimbewohner lediglich einen festgelegten Sockelbetrag zahlen, während die Pflegeversicherung die darüber hinausgehenden Kosten übernehmen würde. Momentan setzen sich die Eigenbeteiligungen aus mehreren Komponenten zusammen, darunter durchschnittlich 1.095 Euro für Unterkunft und Verpflegung, 460 Euro für Investitionskosten sowie 1.845 Euro für pflegebedingte Ausgaben im ersten Jahr.

Gerade in schwierigen Zeiten nach Lösungen suchen

Ein zentraler Aspekt der Reform ist der hohe Kostendruck, der durch Preissteigerungen in den Bereichen Energie, Lebensmittel und gestiegene Personalkosten weiter angeheizt wird. Lucha hat sich klar gegen die Forderung ausgesprochen, dass das Land sämtliche Investitionskosten vollständig übernehmen soll. Diese Entscheidung wird als nicht fachlich begründet eingestuft, und es ist klar, dass eine Übernahme der Investitionskosten für 93.000 Pflegebedürftige mehr als 510 Millionen Euro pro Jahr kosten würde – ein Betrag, den der Landeshaushalt nicht tragen kann. Daher ist eine durchdachte Umgestaltung der Finanzierung unabdingbar.

Zusätzlich zu Luchas Bemühungen gibt es auch bundesweite Forderungen nach der Einführung des Sockel-Spitze-Tausches. Verschiedene Organisationen, darunter Pflege- und Betroffenenverbände sowie Mitarbeitervertretungen, haben sich diesem Anliegen angeschlossen. Die näheren Einzelheiten hierzu wurden von ev-heimstiftung.de zusammengefasst.

Das Beratungsangebot wird ausgeweitet

Ein weiterer Schritt zur Umsetzung dieser Reform ist die Beauftragung von Prof. Rothgang, der bereits 2017 die Machbarkeit und Finanzierbarkeit des Sockel-Spitze-Tauschs im Auftrag der Initiative Pro-Pflegereform nachgewiesen hat. Mit dem zweiten Gutachten wird nun untersucht, welche Module und Finanzierungsstrategien umgesetzt werden können. Zudem wird angestrebt, die Sektorengrenzen zwischen ambulanter und stationärer Pflege aufzulösen, um die Versorgung zu verbessern.

Das Fördervolumen des Landes für Kurzeitpflege beträgt bereits rund 15 Millionen Euro, und auch die Stärkung von Tages- und Kurzzeitpflege wird als eine resiliente Versorgungsstruktur für Menschen mit Pflegebedarf angesehen. Lucha hebt hervor, wie wichtig es ist, in diesen herausfordernden Zeiten umfassende Lösungen zu finden, die für alle Beteiligten tragbar sind.

Ein Aufruf zur Zusammenarbeit

Diese Reform ist nicht nur eine Herausforderung für die Politik, sondern auch ein gemeinsames Anliegen der Gesellschaft. Der Zeitdruck ist hoch, doch mit dem Zukunftspakt Pflege werden bis Ende 2025 die Grundlagen für eine bessere Pflegeversorgung erarbeitet. Es gilt, Verantwortung zu übernehmen und gemeinsam auf Lösungen hinzuarbeiten, um die Pflegebedürftigen in unserem Land nicht im Stich zu lassen.