Schock in der Nachbarschaft: Katze angeschossen – Zeugen gesucht!

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Katzenangriff, Motorradunfälle und Trunkenheitsfahrten prägen die polizeilichen Meldungen aus dem Main-Tauber-Kreis am 27. Oktober 2025.

Katzenangriff, Motorradunfälle und Trunkenheitsfahrten prägen die polizeilichen Meldungen aus dem Main-Tauber-Kreis am 27. Oktober 2025.
Katzenangriff, Motorradunfälle und Trunkenheitsfahrten prägen die polizeilichen Meldungen aus dem Main-Tauber-Kreis am 27. Oktober 2025.

Schock in der Nachbarschaft: Katze angeschossen – Zeugen gesucht!

Was geht in Kölner Urlaubslaune? In der Region häufen sich besorgniserregende Vorfälle und es liegt einiges an, wie die neuesten Nachrichten zeigen. So wurde in Külsheim eine Katze angeschossen, was bereits die Gemüter erregt. Laut Main-Echo stellte ein Tierarzt beim Vierbeiner ein Projektil fest, das vermutlich von einem Luftgewehr oder Schrotgewehr stammt. Zeugen des Vorfalls werden gebeten, Hinweise unter 09341 810 beim Polizeirevier Tauberbischofsheim zu melden. Es bleibt abzuwarten, ob die Ermittlungen zu einem Täter führen können.

Apropos Ermittlungen: Auch in Assamstadt sorgte ein Autofahrer mit über 1,6 Promille für Aufsehen, als er am Sonntagmorgen einen Motorradunfall verursachte. Der 45-Jährige übersehen einen 57-jährigen Motorradfahrer beim Abbiegen, was zu leichten Verletzungen des Motorradsführers führte. Der Autofahrer muss nun nicht nur mit einer Blutprobe, sondern auch mit dem Verlust seines Führerscheins rechnen. Die Schäden an beiden Fahrzeugen belaufen sich auf etwa 3.000 Euro.

Alkoholfahrten und ihre Folgen

Nicht nur in Assamstadt war übermäßiger Alkoholkonsum am Steuer ein Thema. In Wertheim erwischte es einen 38-Jährigen, der mit über zwei Promille alkoholisiert in einem Porsche auf einem Tankstellengelände unterwegs war. Da er keinen Führerschein mehr besaß, wird die Sache für ihn wohl ganz schön teuer, auch wenn die Blutprobe im Krankenhaus entnommen wurde.

Die Problematik um Alkohol am Steuer zeigt sich auch beim Thema Jagdschein. Wer seinen Schein erwerben möchte, muss eine waffenrechtliche Zuverlässigkeit nachweisen. Ein Vorfall wie der des 19. November 2020, bei dem ein Jäger mit 1,69 Promille einen Unfall verursachte, bringt so manche Jagdscheingenehmigung ins Wanken. Dieser Fall führte dazu, dass der Kläger seine Waffenbesitzkarte und seinen Jagdschein verloren hat. Wie aus RA Kotz hervorgeht, wurde die Klage des Klägers auf Wiedererteilung des dreijährigen Jagdscheins abgewiesen.

Die rechtskräftige Verurteilung aufgrund seiner Alkoholisierung führt oft zu einem vorläufigen Ungültigkeitsstatus des Jagdscheins. Dies zeigt auch, dass Alkoholvergehen in vielen Fällen eine ernste Angelegenheit darstellen, die nicht nur die individuellen Freiheiten einschränken kann, sondern auch die Sicherheit anderer gefährdet.

Wichtige Hinweise für die Bürger

Die Vorfälle in der Region erinnern daran, dass Alkohol am Steuer, vor allem in Verbindung mit Waffen, ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen kann. Laut Bussgeldkatalog kann bereits ein Promillewert über 1,09 die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in Frage stellen und zu einem Entzug des Jagdscheins führen. Jeder Antragsteller sollte sich daher bewusst sein, dass seine Vergangenheit heute über die Zukunft entscheiden kann.

Die Polizei und die Behörden rufen zur Wachsamkeit auf: Jeder Hinweis auf verdächtige Vorfälle, sei es beim Schusswaffengebrauch oder im Straßenverkehr, kann zur Klärung von Fällen beitragen und wertvolle Prävention leisten.