Malerbetriebsinhaber in Ortenau wegen Schwarzarbeit verurteilt!
72-jähriger Malerunternehmer aus Ortenaukreis wurde wegen Beitragsbetrug zu 10.500 Euro verurteilt. 48.000 Euro fehlten Sozialkassen.

Malerbetriebsinhaber in Ortenau wegen Schwarzarbeit verurteilt!
Da gibt es Ärger in der Ortenau: Ein 72-jähriger Malermeister wurde vom Amtsgericht Lahr wegen schwerwiegender Verstöße gegen das Arbeitsrecht verurteilt. Laut Newsflash24 muss er eine Geldstrafe von 10.500 Euro zahlen und zusätzlich die Verfahrenskosten sowie Auslagen tragen. Für viele kommt das nicht überraschend, denn die Finanzkontrolle Schwarzarbeit vom Hauptzollamt Lörrach hatte zwischen Oktober 2021 und August 2023 gründlich ermittelt und dabei schwerwiegende Unregelmäßigkeiten aufgedeckt.
Im Mittelpunkt des Skandals stehen drei Arbeitnehmer, die als geringfügig beschäftigt angemeldet waren, obwohl sie in Wirklichkeit viel mehr Stunden arbeiteten. Die Löhne wurden äußerst fragwürdig bar ausgezahlt, was nicht nur illegal ist, sondern auch zu einem enormen finanziellen Verlust für die Sozialkassen führte. Insgesamt wurden in 21 Fällen rund 48.000 Euro an Sozialabgaben vorenthalten, was den Unternehmer direkt in die Schusslinie bringt. Der Strafbefehl gegen ihn ist mittlerweile rechtskräftig, berichtet die Presseportal.
Ein Einblick in die Ermittlungen
Die Ermittlungshandlungen, die schließlich zur Verurteilung führten, fanden im Rahmen einer intensiven Kontrolle durch die Finanzbehörden statt. Die Mitarbeiter vom Hauptzollamt Lörrach haben dabei nicht nur die Arbeitsverhältnisse in dem Malerbetrieb genau unter die Lupe genommen, sondern auch das gesamte Lohngefüge. Das Ergebnis ist ein klarer Verstoß gegen die bestehenden Gesetze und die Rechte der Beschäftigten.
Die Tatsache, dass der Malermeister seine Angestellten als geringfügig Beschäftigte angemeldet hatte, obwohl diese langfristig über die gesetzlich erlaubte Stundenanzahl arbeiteten, ist nicht hinnehmbar. Dazu macht die Behörde deutlich, dass gerade solche Machenschaften die ganze soziale Sicherung gefährden und die Arbeit auf schwarzen Märkten noch zusätzlich ankurbeln.
Die Konsequenzen für den Malerbetrieb
Die Verurteilung hat für den Malerbetrieb weitreichende Folgen. Die Geldstrafe wird sicherlich eine hohe finanzielle Belastung darstellen, und die zusätzliche Verantwortung für die Verfahrenskosten könnte die Zukunft des Unternehmens gefährden. Es wird spannend zu beobachten sein, welche Maßnahmen der Unternehmer jetzt ergreift, um aus diesem Schlamassel herauszukommen.
Ganz unabhängig von diesen Vorfällen bleibt die Frage: Wie lange darf sich solch ein Verhalten in der Baubranche noch halten? Die aktuellen Geschehnisse in der Ortenau könnten zu einem Umdenken führen und neue Initiativen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit anstoßen. Eine klare Ansage an alle Unternehmer, die den gesetzlichen Rahmen übertreten, ist mehr als geboten – denn letztlich geht es um Fairness und Sicherheit für die Arbeitnehmer.
Um sich von der Fülle an Schwarzarbeit und schwarzen Schafen zu distanzieren, ist der gesamte Wirtschafts- und Arbeitssektor gefragt. Das sorgt für Klarheit und Gerechtigkeit, schließlich ist es hochnotwendig, dass sich alle an die Regeln halten, um ein gutes Miteinander in der Branche zu gewährleisten.