Prozessauftakt nach Europa-Park Unglück: Sechs Verletzte, schwere Vorwürfe!

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Im Ortenaukreis beginnt am 12.11.2025 der Prozess gegen einen Geschäftsführer wegen fahrlässiger Körperverletzung nach einem schweren Unfall im Europa-Park.

Im Ortenaukreis beginnt am 12.11.2025 der Prozess gegen einen Geschäftsführer wegen fahrlässiger Körperverletzung nach einem schweren Unfall im Europa-Park.
Im Ortenaukreis beginnt am 12.11.2025 der Prozess gegen einen Geschäftsführer wegen fahrlässiger Körperverletzung nach einem schweren Unfall im Europa-Park.

Prozessauftakt nach Europa-Park Unglück: Sechs Verletzte, schwere Vorwürfe!

Am Mittwochmorgen, dem 12. November 2025, begann im Amtsgericht Ettenheim ein bedeutender Prozess gegen einen 45-jährigen Mann aus Frankreich. Er steht im Rampenlicht, da ihm fahrlässige Körperverletzung in insgesamt acht Fällen vorgeworfen wird. Hinter diesen schweren Vorwürfen steht ein tragischer Vorfall, der im August 2023 im Europa-Park, einer der bekanntesten Freizeitparks Deutschlands, stattfand. Dort gab es während der spektakulären „High-Diving-Show“ einen folgenschweren Unfall, bei dem sechs Artisten und zwei Besucher verletzt wurden. Besonders bedenklich ist, dass einige der Verletzten teils schwer verletzt wurden – ein Umstand, der das Sicherheitsbewusstsein in Freizeitparks einmal mehr in den Fokus rückt.

Wie die Tagesschau berichtet, kam es zu dem Unglück, weil das Wasserbecken der Wassershow riss und sich daraufhin sehr plötzlich entleerte. Dies führte zur Entstehung einer Druckwelle, die mehrere Sprungtürme zum Einsturz brachte. Kulissenteile des Aufbaus sind schließlich im Wasserbecken der Wasserbahn „Atlantica Supersplash“ gelandet. Die Feststellung, dass wichtige Sicherheitsmaßnahmen bei der Montage des Beckens missachtet wurden, ist zentral in dieser Angelegenheit. Der Angeklagte, Geschäftsführer des Unternehmens, das die Wassershow verantwortete, sieht sich nicht nur mit strafrechtlichen Folgen konfrontiert, sondern auch mit den emotionalen Nachwirkungen seiner Entscheidungen.

Sicherheitsvorkehrungen im Fokus

Laut der Schwäbischen Zeitung wurde der Angeklagte über die Sicherheitsstandards, die für den Betrieb der Wassershow gelten, hinaus kritisiert. Es wird ihm vorgeworfen, dass er durch das Unterlassen mehrerer vorgeschriebener Sicherheitsmaßnahmen dazu beitrug, dass der Unfall überhaupt passieren konnte. Die Anklage umfasst dabei auch die nicht ordnungsgemäße Montage der sprunghaften Konstruktionen, was in der Freizeitbranche als grober Fahrlässigkeit angesehen wird.

Die Ermittlungen, die nach dem Unglück von der Polizei eingeleitet wurden, offenbarten, dass das Eintauchbecken der High-Diving-Show durch den Riss des Wasserbeckens zusammenbrach. Dies stellt die grundlegende Frage der Verantwortung im Freizeitparkbetrieb und die darin enthaltenen Sicherheitsstandards in den Mittelpunkt. Die Diskussion über Sicherheitsmaßnahmen wird durch diesen Fall nicht nur in Ettenheim, sondern in ganz Deutschland neu entfacht.

Der Prozess wird mit Spannung erwartet, und die Auswirkungen auf die Sicherheitsstandards in Freizeitparks könnten weitreichende Änderungen nach sich ziehen. Die anwesenden Zuschauer und Betroffenen hoffen auf eine Klärung der Verantwortlichkeiten und darauf, dass solche Vorfälle in Zukunft vermieden werden können. Da bleibt einem nur zu hoffen, dass ein solcher Unfall in Zukunft eine Ausnahme bleibt und nicht zur neuen Norm wird.